Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2007, S. 3194
BGBl. 2007 I S. 3194 · 3.083 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Erstes Gesetz
zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Vom 21. Dezember 2007
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Das Unterhaltsvorschussgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder
Lebenspartner“ eingefügt.
b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Soweit der Bedarf eines Kindes durch Leistungen nach dem Achten
Buch Sozialgesetzbuch gedeckt ist, besteht kein Anspruch auf Unter-
haltsleistung nach diesem Gesetz.“
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Die Unterhaltsleistung wird, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3, monatlich
in Höhe des sich nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gezahlt, min-
destens jedoch monatlich in Höhe von 279 Euro für ein Kind, das das
sechste Lebensjahr noch nicht vollendet, und in Höhe von 322 Euro für
ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. § 1612a
Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.“
b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die Hälfte des für ein erstes Kind zu
zahlenden Kindesgeldes“ durch die Wörter „das für ein erstes Kind zu
zahlende Kindergeld“ ersetzt.
Artikel 2
Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den
Wortlaut des Unterhaltsvorschussgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Ge-
setzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 21. Dezember 2007
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ursula von der Leyen
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2007 I S. 3194. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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