Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2007, S. 2526
BGBl. 2007 I S. 2526 · 2.711 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Gesetz
zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
Vom 30.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-
sen:
Artikel 1
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 4 Abs. 5 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom
Oktober 2007
Artikel 2
Änderung des Gesetzes
über die Statistik der Bevölkerungsbewegung
und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbe-
wegung und die Fortschreibung des Bevölkerungs-
standes in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) wird wie folgt gefasst: 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch
„(5) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2008
mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung
im Abstand von vier Jahren erfragt:
1. für Schüler, Studenten und Erwerbstätige:
Gemeinde, von der aus der Weg zur Arbeits- oder
Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird;
Lage der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; haupt-
sächlich benutztes Verkehrsmittel; Entfernung und
Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbil-
dungsstätte;
2. für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren:
Zahl der lebend geborenen Kinder.“
Die verfassungsmäßigen
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz
Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 19. Februar 2007
(BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(Bevölke-
rungsstatistikgesetz – BevStatG)“ angefügt.
2. Dem § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Buchstabe f
angefügt:
„f) Geburtstag des vorangegangenen Kindes der
Mutter und Geburtenfolge in Bezug auf die Kinder
der Mutter;“.
3. § 7 wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Rechte des Bundesrates
wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 30. Oktober
2007
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister
Schäuble
des Innern
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2007 I S. 2526. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes d4bad12319565dd6….