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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2006, S. 2287

BGBl. 2006 I S. 2287 · 38.148 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2006, Seite 2287 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2287




                                                Elfte Verordnung
                                          zur Änderung der Verordnung
                                   über Standardzulassungen von Arzneimitteln

                                                     Vom 19. Oktober 2006


  Auf Grund des § 36 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Standardzulassun-
gen:

                                                              Artikel 1
  Die Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln vom 3. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1601), zuletzt
geändert durch die Verordnung vom 6. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3334), wird wie folgt geändert:
 1.   § 2 wird wie folgt gefasst:
                                                                    „§ 2
        Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2006 im Verkehr befinden, dürfen vom pharmazeutischen Unterneh-
      mer noch bis zum 1. Februar 2007 nach den Vorschriften der Verordnung über Standardzulassungen von
      Arzneimitteln in der bis zum 26. Oktober 2006 geltenden Fassung in Verkehr gebracht werden.“
 2.   Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
                                                                    „§ 2a
        Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2006 im Verkehr befinden und den Vorschriften der Verordnung über
      Standardzulassungen von Arzneimitteln in der bis zum 26. Oktober 2006 geltenden Fassung entsprechen,
      müssen ab dem 1. Januar 2009 vom pharmazeutischen Unternehmer entsprechend den §§ 10 und 11 des
      Arzneimittelgesetzes in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet und mit einer Packungsbeilage ver-
      sehen werden.“
 3.   In Teil I, 1. Abschnitt der Anlage wird in der Übersicht nach der laufenden Nummer 288 folgende Nummer 289
      angefügt:
      „289        Natriumchlorid-Trägerlösung 0,45 % mit 2,5 % Glucose für        Zul.-Nr.:
                  kompatible Arzneimittel                                         3409.99.99“.
 4.   In Teil I, 2. Abschnitt der Anlage wird die Monographie mit der laufenden Nummer
      „102       Goldrutenkraut                                                Zul.-Nr.:
                                                                               1599.99.99“
      gestrichen.
 5.   In Teil I, 2. Abschnitt der Anlage wird nach der laufenden Nummer 288 folgende Monographie angefügt:
      „Lfd. Nr. 289          Natriumchlorid-Trägerlösung 0,45 % mit 2,5 % Glucose für kompatible Arzneimittel
      1      Bezeichnung des Fertigarzneimittels
             Natriumchlorid-Trägerlösung 0,45 % mit 2,5 % Glucose für kompatible Arzneimittel
      2      Darreichungsform
             Infusionslösung
      3      Zusammensetzung
             Wasserfreie Glucose*)                                   25,00 g
             Natriumchlorid                                            4,50 g
             Wasser für Injektionszwecke                      zu 1 000,0 ml

             *) Die Verwendung von Glucosemonohydrat in gleicher Qualität und entsprechender Menge (27,5 g) ist zulässig.

BGBl. 2006, Seite 2288 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2288

   4     Herstellungsvorschrift
         Die für die Herstellung einer Charge benötigten Mengen Natriumchlorid und Glucose werden in Wasser
         für Injektionszwecke gelöst und auf das erforderliche Volumen bzw. auf das erforderliche Gewicht auf-
         gefüllt.
         Die Lösung wird durch ein Membranfilter mit einem Porendurchmesser von ca. 0,22 µm, falls erforder-
         lich mit vorgeschaltetem Tiefenfilter, in die vorgesehenen Behältnisse filtriert. Die Sterilisation der abge-
         füllten Lösung erfolgt bei 121 °C in gespanntem, gesättigtem Wasserdampf (AB.).
   5     Inprozess-Kontrollen
         Überprüfung
         – der relativen Dichte (AB.): 1,011 bis 1,013 oder
         – des Brechungsindexes (AB.): 1,337 bis 1,338 sowie
         – des pH-Wertes der unverdünnten Lösung: 3,5 bis 6,5.
   6     Eigenschaften und Prüfungen
   6.1   Aussehen, Eigenschaften
         Natriumchlorid-Trägerlösung 0,45 % mit 2,5 % Glucose für kompatible Arzneimittel ist eine klare, von
         Schwebestoffen praktisch freie, farblose bis schwach gelbliche Infusionslösung ohne wahrnehmbaren
         Geruch. Sie hat einen pH-Wert zwischen 3,5 und 6,5.
   6.2   Prüfung auf Identität
         Natrium
         entsprechend den Identitätsreaktionen a) und b) auf Natrium (AB.).
         Chlorid
         entsprechend der Identitätsreaktion a) auf Chlorid (AB.).
         Glucose
         entsprechend den Identitätsreaktionen auf wasserfreie Glucose (AB.).
         Die Lösung färbt Glucoseoxidase-Reagenzpapier.
   6.3   Prüfung auf Reinheit
         Prüfung des pH-Werts
         Die Lösung hat einen pH-Wert zwischen 3,5 und 6,5.
         Prüfung auf Bakterienendotoxine (AB. 2.6.14)
         Die Endotoxinkonzentration darf höchstens 0,5 I.E./ml betragen.
         Prüfung auf Bräunungsstoffe
         Die unverdünnte Lösung darf nicht stärker gefärbt sein als eine Farbvergleichslösung bestehend aus
         0,2 ml Farbreferenz-Lösung BG (AB.) und 9,8 ml Salzsäure (1 Prozent).
         Prüfung auf Hydroxymethylfurfural
         Es wird mit Wasser eine Verdünnung hergestellt, die in 250 ml 1 g Glucose enthält. Die Absorption
         dieser Lösung darf bei 284 nm und einer Schichtdicke von 1 cm 0,25 nicht überschreiten.
   6.4   Gehalt
         95,0 bis 105,0 Prozent der deklarierten Menge an Glucose und Natriumchlorid.
         Bestimmung der Glucose
                                                                                                 20
         Die optische Drehung der Lösung wird gemessen und ihr Gehalt berechnet (AB. 2.2.7), [α] D  = + 52,6°.
         Bestimmung des Natriumchlorids
         Ein 90,0 mg Natriumchlorid entsprechendes Volumen wird mit Wasser zu 50,0 ml verdünnt, mit 5 ml
         Salpetersäure 12,5 %, 25,0 ml Silbernitrat-Lösung (0,1 mol · l-1) und 2 ml Dibutylphthalat R versetzt und
         umgeschüttelt. Mit Ammoniumthiocyanat-Lösung (0,1 mol · l-1) wird unter Zusatz von 2 ml Ammonium-
         eisen(III)-sulfat-Lösung R 2 bis zur rötlich gelben Färbung titriert, wobei vor dem Umschlagspunkt kräf-
         tig geschüttelt wird.
         1 ml 0,1N-Silbernitrat-Lösung entspricht 5,844 mg NaCl.
   6.5   Haltbarkeit
         Die Haltbarkeit in den Behältnissen nach 7 beträgt 3 Jahre.
   7     Behältnisse
         DIN-Behältnisse aus Glas, verschlossen mit DIN-Stopfen aus Butylgummi.
   8     Kennzeichnung
         Nach § 10 AMG, insbesondere:

BGBl. 2006, Seite 2289 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2289

     8.1       Zulassungsnummer
               3409.99.99
     8.2       Art der Anwendung
               Zur intravenösen Infusion.
     8.3       Hinweise
               Apothekenpflichtig.
               Steril und entspricht den Endotoxingrenzwerten nach Arzneibuch (Methode 2.6.14).
               Nur klare Lösungen in unversehrten Behältnissen verwenden.
               Theoretische Osmolarität: 293 mOsm/l.
               pH-Wert: 3,5 bis 6,5.
               Energiegehalt: 418 kJ/l (100 kcal/l).
     9         Packungsbeilage
               Nach § 11 AMG, insbesondere:
     9.1       Anwendungsgebiet
               – Trägerlösung für Elektrolytkonzentrate und kompatible Arzneimittel
     9.2       Gegenanzeigen
               Hyperhydratation, u. a. Wasservergiftung; hypotone Dehydratation; Hypokaliämie.
     9.3       Nebenwirkungen
               Bei Beachtung der Gegenanzeigen und Hinweise nicht bekannt.
     9.4       Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
               Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln ist zu beachten, dass der pH-Wert der Lösung 3,5 bis 6,5
               beträgt, was zu Ausfällungen in der Mischung führen kann.
     9.5       Dosierungsanleitung
               Soweit nicht anders verordnet, Dauertropf bis zu 180 Tropfen/Minute bzw. 550 ml/Stunde oder
               1 000 ml/Tag. In dringenden Fällen kann die Infusionsmenge und die Infusionsgeschwindigkeit entspre-
               chend dem Flüssigkeitsdefizit gesteigert werden. Die Tagesmenge soll beim Erwachsenen 2 000 ml
               nicht überschreiten.
               Hinweise:
               Postoperativ, posttraumatisch und bei anderen Störungen der Glukosetoleranz: Zufuhr nur unter Blut-
               zuckerkontrollen.
               Kontrollen des Serumionogramms erforderlich.
               Kontrollen der Wasserbilanz erforderlich.
               Vorsicht bei Hypokaliämie.
               Vorsicht bei Hyponatriämie.
     9.6       Art der Anwendung
               Zur intravenösen Infusion.“
6.   In der Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 24–26 der Anlage wird die Ziffer 3 „Zusam-
     mensetzung“ wie folgt gefasst:
     „3         Zusammensetzung
                               Wirkstoffkonzentration
                                                          60 %                  70 %                 80 %
                                                          (V/V)                 (V/V)                (V/V)
                Bestandteile
                Wirksamer Bestandteil:
                   2-Propanol                            52,6 g                63,1 g               74,4 g
                Sonstiger Bestandteil:
                   Gereinigtes Wasser                                    jeweils zu 100,0 g“.

7.   Die Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 205 der Anlage wird wie folgt geändert:
     a) Ziffer 3 „Zusammensetzung“ wird wie folgt gefasst:
          „3      Zusammensetzung
                  Wirksame Bestandteile:
                   Natriumchlorid                             8,60 g
                   Kaliumchlorid                              0,30 g
                   Calciumchlorid 2H20                        0,33 g
                  Sonstiger Bestandteil:
                    Wasser für Injektionszwecke         zu 1 000,0 ml

BGBl. 2006, Seite 2290 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2290

                  Molare Konzentration:
                  1 ml enthält:   0,147 mmol Na+
                                  4     μmol K+
                                  2,25 μmol Ca++
                                  0,156 mmol Cl- “.
     b) Ziffer 8.3 „Hinweise“ wird wie folgt gefasst:
          „8.3     Hinweise
                   Apothekenpflichtig.
                   Nur klare Lösungen in unversehrten Behältnissen verwenden.
                   Theoretische Osmolarität: 307 mOsm/l.
                   pH-Wert: 5,0 bis 7,5.
                   Titrationsazidität bis pH 7,4: < 0,1 mmol/l.
                   Molare Konzentration:
                   1 ml enthält:  0,147 mmol Na+
                                  4      μmol K+
                                  2,25 μmol Ca++
                                  0,156 mmol Cl- “.
       c) Ziffer 9.1 „Stoff- oder Indikationsgruppe“ wird wie folgt gefasst:
          „9.1     Stoff- oder Indikationsgruppe
                   Elektrolytlösung.
                   1 ml enthält:     0,147 mmol Na+
                                     4     μmol K+
                                     2,25 μmol Ca++
                                     0,156 mmol Cl- “.
     d) Ziffer 10.2 „Stoff- oder Indikationsgruppe“ wird wie folgt gefasst:
          „10.2 Stoff- oder Indikationsgruppe
                   Elektrolytlösung.
                   1 ml enthält:     0,147 mmol Na+
                                     4     μmol K+
                                     2,25 μmol Ca++
                                     0,156 mmol Cl- “.
8.   In der Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 243 der Anlage wird die Ziffer 3 „Zusammen-
     setzung“ wie folgt gefasst:
     „3          Zusammensetzung
                                  Wirkstoffkonzentration
                                                                  70 %                                80 %
                                                                  (V/V)                               (V/V)
                 Bestandteile
                 Wirksamer Bestandteil:

                   Ethanol 96 % (V/V), vergällt                   66,5 g                              78,3 g
                   mit Butan-2-on (Ethylmethylketon)

                 Sonstiger Bestandteil:

                   Gereinigtes Wasser                                          jeweils zu 100,0 g“.

9.   Die Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 246 der Anlage wird wie folgt geändert:
     a) In Ziffer 6.1.2 „Was müssen Sie vor der Einnahme von Ibuprofen-Filmtabletten 200 bzw. 400 mg/(frei
        gewählte Bezeichnung) beachten?“ wird der Abschnitt „Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln“
        wie folgt gefasst:
          „Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
          Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem
          eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
          Die Wirkung der nachfolgend genannten Arzneistoffe bzw. Präparategruppen kann bei gleichzeitiger Be-
          handlung mit Ibuprofen-Filmtabletten 200 bzw. 400 mg/(frei gewählte Bezeichnung) beeinflusst werden.
          ⇒ Verstärkung der Wirkung bis hin zu erhöhtem Nebenwirkungsrisiko:
          – Lithium (Mittel zur Behandlung geistig-seelischer Erkrankungen): Lassen Sie den Lithiumspiegel zur
            Sicherheit kontrollieren
          – blutgerinnungshemmende Mittel: Lassen Sie die Blutgerinnung kontrollieren

BGBl. 2006, Seite 2291 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2291

        – Ciclosporin (Mittel zur Verhinderung von Transplantatabstoßungen und zur Rheumabehandlung):
          Nierenschädigende Wirkung verstärkt
        – Methotrexat (Mittel zur Behandlung von Krebserkrankungen bzw. von bestimmten rheumatischen
          Erkrankungen): Nebenwirkungen verstärkt
        – Glukokortikoide (Arzneimittel, die Kortison oder kortisonähnliche Stoffe enthalten), Acetylsalicylsäure
          oder andere nichtsteroidale Antiphlogistika/Analgetika (entzündungs- und schmerzhemmende Mittel):
          Risiko für Magen-Darm-Geschwüre und -Blutungen erhöht, außer wenn die Wirkstoffe nur auf der Haut
          aufgetragen werden
        – Kaliumsparende Diuretika (bestimmte entwässernde Mittel): Erhöhung der Kaliumspiegel im Blut mög-
          lich: Lassen Sie den Kaliumspiegel kontrollieren.
        ⇒ Abschwächung der Wirkung:
        – Entwässernde (Diuretika) und blutdrucksenkende (Antihypertonika) Arzneimittel
        – ACE-Hemmer (Mittel zur Behandlung von Herzschwäche und zur Blutdrucksenkung): Zusätzlich erhöh-
          tes Risiko für Nierenfunktionsstörungen.
        ⇒ Sonstige mögliche Wechselwirkungen:
        – Zidovudin (Mittel gegen retrovirale Erreger): Erhöhtes Risiko für Gelenk- und Blutergüsse bei HIV-posi-
          tiven Blutern
        – Probenecid oder Sulfinpyrazon (Mittel zur Behandlung von Gicht): Verzögerung der Ausscheidung von
          Ibuprofen
        – Sulfonylharnstoffe (Mittel zur Senkung des Blutzuckers): Kontrolle der Blutzuckerwerte.“
    b) In Ziffer 7.1.6 „Wechselwirkungen mit anderen Mitteln“ wird das Wort „Probenicid“ durch das Wort „Pro-
       benecid“ ersetzt.
 9a. Die Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 265 der Anlage wird wie folgt geändert:
    a) In Ziffer 8.3 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.
    b) In Ziffer 10.1 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.

 9b. Die Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 283 der Anlage wird wie folgt geändert:
    a) In Ziffer 8.3 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.
    b) In Ziffer 10.1 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.

 9c. Die Monographie des Teils I, 2. Abschnitt, laufende Nummer 284 der Anlage wird wie folgt geändert:
    a) In Ziffer 8.3 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.
    b) In Ziffer 10.1 wird das Wort „Apothekenpflichtig“ durch das Wort „Verschreibungspflichtig“ ersetzt.

10. In Teil II, 1. Abschnitt der Anlage wird in der Übersicht nach der laufenden Nummer 17 folgende Nummer 18
    angefügt:
    „18         Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. vet.               Zul.-Nr.:
                                                                               2669.99.99“.
11. In Teil II, 2. Abschnitt der Anlage wird nach der laufenden Nummer 17 folgende Monographie angefügt:
     „Lfd. Nr. 18      Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. vet.
    1               Bezeichnung des Fertigarzneimittels
                    Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. vet.
    2               Darreichungsform
                    Oxalsäuredihydrat-Lösung und Saccharose-Pulver zum Mischen vor dem Gebrauch.
    3               Zusammensetzung:
                    500 ml gebrauchsfertige Lösung enthalten:
                    Wirkstoff:
                     Oxalsäuredihydrat (HAB)               17,5 g
                    sonstige Bestandteile:
                      Saccharose (PhEur)                  300,15 g
                      Wasser, gereinigt (PhEur)           300,15 g
    4               Herstellungsvorschrift
                    Die zur Herstellung einer Charge benötigte Menge an Oxalsäuredihydrat wird in der entsprechen-
                    den Menge Wasser gelöst. Die Lösung wird in die dafür vorgesehenen Behältnisse abgefüllt.
                    Die einer Chargengröße entsprechende Menge an Saccharose wird in die dafür vorgesehenen,
                    packungsgrößengerechten Beutel abgefüllt und luftdicht verpackt.

BGBl. 2006, Seite 2292 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2292


   4.1       Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung:
             Das Behältnis mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung wird in ein handwarmes Wasserbad (30 – 35 °C)
             gestellt. Der Beutel mit Saccharose-Pulver wird mit einer Schere geöffnet. Der Behälter mit der
             Oxalsäuredihydrat-Lösung wird aus dem Wasserbad genommen und der Erstöffnungsschutz ent-
             fernt. Das Saccharose-Pulver wird vollständig zur Oxalsäuredihydrat-Lösung gegeben. Der Behäl-
             ter wird gut verschlossen und kräftig geschüttelt, bis alles Pulver aufgelöst ist.
   5         Inprozess-Kontrollen
             Gleichförmigkeit der Masse einzeldosierter Arzneiformen (AB. 2.9.5).
   6         Eigenschaften und Prüfungen
             Die relative Dichte der gebrauchsfertigen Lösung beträgt 1,236 g/cm3 (20 °C).
   6.1       Aussehen, Eigenschaften
             Klare, farblose Flüssigkeit.
   6.2       Prüfung auf Identität
             1. Die Oxalsäuredihydrat-Lösung reagiert stark sauer.
             2. 2 ml der Oxalsäuredihydrat-Lösung werden mit 2 ml verdünnter Schwefelsäure R und 1 ml
                Kaliumpermanganat-Lösung (0,02 mol/l) versetzt und erwärmt. Die Mischung entfärbt sich.
             3. Werden 2 ml Oxalsäuredihydrat-Lösung mit 0,1 ml Calciumchlorid-Lösung R versetzt, entsteht
                ein weißer Niederschlag, der in verdünnter Salzsäure R löslich ist.
             4. In 2 ml Oxalsäuredihydrat-Lösung werden 10 mg Resorcin R gelöst. Wird diese Lösung mit
                2 ml Schwefelsäure R unterschichtet, entsteht bei vorsichtigem Erwärmen ein blauer bis blau-
                grüner Ring.
   6.3       Gehalt
             Die nicht gebrauchsfertige (zuckerfreie) Oxalsäuredihydrat-Lösung enthält mindestens 5,23 % und
             höchstens 5,79 % (m/m) Oxalsäuredihydrat.
             Bestimmung (HAB):
             Zur Gehaltsbestimmung der Lösung werden etwa 3 g Lösung genau gewogen und in 100 ml
             kohlendioxidfreiem Wasser R gelöst. Nach Zusatz von 0,5 ml Phenolphthalein-Lösung R wird
             mit Natriumhydroxid-Lösung (0,1 mol/l) bis zur beginnenden Rotfärbung titriert. 1 ml Natriumhy-
             droxid-Lösung (0,1 mol/l) entspricht 6,303 mg Oxalsäuredihydrat.
   6.4       Haltbarkeit
             Im unversehrten Behältnis beträgt die Haltbarkeit 1 Jahr.
             Die gebrauchsfertige Lösung ist zur sofortigen Anwendung bestimmt.
   7         Behältnisse
             Oxalsäuredihydrat-Lösung:
             Polyethylen (PEHD)/Polypropylen (PPHD)-Weithalsgewindeflaschen mit Druckdrehverschluss als
             kindergesicherte Verpackung nach DIN 55559 und Erstöffnungsschutz.
             Saccharose:
             PE-Beutel mit geeigneter Folienstärke oder geklebte Beutel aus einseitig glattem, gebleichtem
             Natronkraftpapier 50 g/m2, gefüttert mit gebleichtem Pergamyn 40 g/m2.
   8         Kennzeichnung
             Nach § 10 AMG, insbesondere:
   8.1       Zulassungsnummer
             2669.99.99
   8.2       Art der Anwendung
             Zur Träufelanwendung im brutfreien Bienenstock.
   8.3       Hinweise
             Apothekenpflichtig
             Für Tiere
             Angabe der Tierart: Bienen
             Wartezeit: Nach der Behandlung darf Honig erst im darauf folgenden Frühjahr gewonnen werden.
             Oxalsäuredihydrat-Lösung ist gesundheitsgefährdend!

BGBl. 2006, Seite 2293 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2293

          Die Oxalsäuredihydrat-Lösung und die fertige Gebrauchslösung können Haut und Augen reizen.
          Beim Arbeiten mit oxalsäuredihydrathaltigen Lösungen sind daher säurefeste Schutzhandschuhe
          und Schutzbrille zu tragen.
          Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen.
          Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
          Schwangere Frauen sollen nicht in Kontakt mit Oxalsäuredihydrat kommen.

9         Gebrauchsinformation (Packungsbeilage)
          Nach § 11 AMG, insbesondere:
          Für Tiere: Bienen

9.1       Stoff- und Indikationsgruppe
          Antiparasitikum

9.2       Anwendungsgebiete
          Zur Behandlung der Varroose (Varroa destructor) der Honigbiene (Apis mellifera) in der brutfreien
          Zeit (Spätherbst).

9.3       Gegenanzeigen
          Bei Einhalten der Dosierungsanleitungen und der Art der Anwendung sind keine bekannt.

9.4       Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
          Oxalsäuredihydrat-Lösung darf nur einmalig während der brutfreien Zeit (Spätherbst) angewendet
          werden.
          Es dürfen keine höheren Dosierungen oder mehrmalige Anwendungen vorgenommen werden!
          Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
          Die Oxalsäuredihydrat-Lösung darf nicht eingenommen werden. Sie wirkt gesundheitsschädlich!
          Bei versehentlichem Verschlucken viel Wasser trinken.
          Danach sofort einen Arzt aufsuchen.
          Schwangere Frauen sollen nicht in Kontakt mit Oxalsäuredihydrat kommen.
          Oxalsäuredihydrat-Lösung ist stark ätzend!
          Jeder Hautkontakt mit Oxalsäuredihydrat-Lösung muss durch entsprechende Schutzkleidung ver-
          mieden werden!
          Beim Arbeiten mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung sind daher säurefeste Handschuhe und Schutz-
          brille zu tragen.
          Das Tierarzneimittel darf nicht in die Hände von Kindern gelangen!
          Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
          Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
          Bei Kontakt mit den Augen müssen diese bei geöffnetem Lidspalt gründlich mit viel Wasser ge-
          spült werden. Es ist ein Arzt zu konsultieren.
          Versehentlich auf die Haut des Anwenders gelangte Reste des Tierarzneimittels sind sofort mit viel
          Wasser und Seife zu entfernen.
          Es sind die korrosiven Eigenschaften der Oxalsäuredihydrat-Lösung auf korrosionsempfindlichen
          Bauteilen und Imkereigeräten zu beachten.

9.5       Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
          Mit calciumhaltigen Lösungen kann es zu Ausfällungen kommen.

9.6       Warnhinweise
          Nicht anwenden während der Tracht.
          Oxalsäuredihydrat darf nur einmalig während der brutfreien Zeit (Spätherbst) angewendet werden.

9.7       Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung
          Art der Herstellung:
          Das Behältnis mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung in ein handwarmes Wasserbad (30 – 35 °C) stel-
          len. Den Beutel mit Saccharose-Pulver mit Hilfe einer Schere öffnen, das Behältnis mit der Oxal-
          säuredihydrat-Lösung aus dem Wasserbad nehmen und den Erstöffnungsschutz öffnen. Das
          Saccharose-Pulver vollständig in das Behältnis mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung geben. Dann
          gut verschließen und kräftig schütteln, bis sich alles Pulver aufgelöst hat. Nun ist die Lösung
          gebrauchsfertig und sollte handwarm angewandt werden.

BGBl. 2006, Seite 2294 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2294


                Art und Dauer der Anwendung:
                Pro Volk werden je nach Volksstärke 30 – 50 ml der gebrauchsfertigen Oxalsäuredihydrat-Lösung
                mit Hilfe eines Dosiergerätes (z. B. Automatikpipette, Einwegspritze) auf die bienenbesetzten Wa-
                bengassen geträufelt. Die Dosierung liegt bei 5 – 6 ml pro Wabengasse, dies entspricht:
                30 ml für ein kleines Volk
                40 ml für ein mittleres Volk
                50 ml für ein starkes Volk.
                Der Milbenfall hält 3 Wochen an.
                Die Behandlung mit Oxalsäuredihydrat-Lösung erfolgt einmalig im Spätherbst. Es darf keine Brut
                vorhanden sein.
                Die Außentemperatur beim Träufeln sollte mindestens 3 °C betragen.
   9.8          Hinweise für den Fall der Überdosierung
                Bei versehentlicher Applikation einer zu hohen Dosis kann versucht werden, mit Wasser nach-
                zuträufeln. In Mitteleuropa wird die einmalige Behandlung mit Oxalsäuredihydrat-Lösung im
                Herbst in Konzentrationen bis zu 4,5 % gut toleriert. Geringe Bienenverluste werden im Allgemei-
                nen gegen Ende des Winters wieder aufgeholt. Die Anwendung einer höher dosierten Oxalsäure-
                dihydrat-Lösung kann dagegen zu einer signifikant schlechteren Auswinterung der behandelten
                Völker führen. Bei Oxalsäuredihydrat-Lösungen mit Konzentrationen von 5 % und mehr wurde ein
                etwa verdoppelter Bienentotenfall im Herbst, schlechtere Überwinterung und Frühjahrsentwick-
                lung der Völker beschrieben. Wiederholte Behandlungen im Herbst oder die Anwendung im Som-
                mer wird von Bienen auch in niedrigen Dosierungen schlecht toleriert.
   9.9          Nebenwirkungen
                Bisher sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine Nebenwirkungen bekannt.
                Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % ad us.
                vet. sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Diedersdorfer
                Weg 1, 12277 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
                Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert
                werden.
   9.10         Wartezeit
                Nach der Behandlung der Bienen mit Oxalsäuredihydrat-Lösung im Spätherbst darf Honig erst im
                darauf folgenden Frühjahr gewonnen werden.
   9.11         Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels
                Das Tierarzneimittel darf nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen
                Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
   9.12         Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder
                sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden
                Oxalsäuredihydrat darf nicht in die Umwelt gelangen.
                Ein Eindringen ins Erdreich, in Gewässer und in die Kanalisation ist zu verhindern!
                Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel müssen unter Beachtung der Sondermüllvorschriften einer
                Sondermüllentsorgung zugeführt werden.
                Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

   10           Fachinformation
   10.1         Bezeichnung des Tierarzneimittels
                Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. vet.
   10.2         Stoff- und Indikationsgruppe
                Antiparasitikum
   10.3         Anwendungsgebiet
                Zur Behandlung der Varroose (Varroa destructor) der Honigbiene (Apis mellifera) in der brutfreien
                Zeit (Spätherbst).
   10.4         Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften
   10.4.1       Pharmakodynamische Eigenschaften
                Stoff und Indikationsgruppe (ATCvet Code):
                Ektoparasitikum zur äußerlichen Anwendung.
                ATCvet Code: QP53AG03 Oxalsäure

BGBl. 2006, Seite 2295 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2295

             Untersuchungen zum Wirkungsmechanismus der Oxalsäuredihydrat-Lösung auf Bienenmilben
             (Varroa destructor) liegen nicht vor.
             Zwei Wirkungsmechanismen sind möglich:
             Oxalsäuredihydrat kann als Kontaktgift und/oder durch sozialen Futteraustausch (Trophallaxis)
             systemisch wirken. Wahrscheinlich ist, dass die Oxalsäuredihydrat-Lösung äußerlich durch Kör-
             perkontakt verteilt und gegen Varroa destructor als Kontaktgift zur Wirkung kommt. Die akarizide
             Wirkung wird dabei vornehmlich auf den niedrigen pH-Wert der Träufellösung zurückgeführt. Es
             wird angenommen, dass der hohe Zuckeranteil in der Träufellösung die Viskosität und damit Haft-
             fähigkeit der Oxalsäuredihydrat-Lösung fördert und zu einer verbesserten Wirksamkeit führt.
10.4.2       Pharmakokinetische Eigenschaften
             Es gibt Hinweise, dass Oxalsäuredihydrat-Lösung durch das Keratin dringen kann, da es nach der
             Träufelbehandlung mit Oxalsäuredihydrat-Lösung ein Zeitfenster gibt, während dessen die Oxal-
             säuredihydrat-Konzentration in allen Geweben der Biene leicht erhöht ist. Wie Laborversuche
             zeigten, wird dagegen die Oxalsäuredihydrat-Träufellösung in der angegebenen Zuckerkonzentra-
             tion von behandelten Bienen nicht oder nur ungern aufgenommen.
10.5         Klinische Angaben
10.5.1       Zieltierart
             Honigbiene (Apis mellifera)
10.5.2       Anwendungsgebiet
             Behandlung der Varroose (Varroa destructor) der Honigbiene (Apis mellifera) in der brutfreien Zeit
             (Spätherbst).
10.5.3       Gegenanzeigen
             Keine bekannt
10.5.4       Nebenwirkungen
             Bisher sind bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine Nebenwirkungen bekannt. Das Auftre-
             ten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % ad us. vet.
             sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Diedersdorfer Weg 1,
             12277 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
             Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert
             werden.
10.5.5       Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
             Oxalsäuredihydrat-Lösung darf nur einmalig während der brutfreien Zeit (Spätherbst) angewendet
             werden. Es dürfen keine höheren Dosierungen oder mehrmalige Anwendungen vorgenommen
             werden!
             Es sind die korrosiven Eigenschaften der Oxalsäuredihydrat-Lösung auf korrosionsempfindlichen
             Bauteilen und Imkereigeräten zu beachten.
10.5.6       Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation
             Entfällt.
10.5.7       Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
             Mit calciumhaltigen Lösungen kann es zu Ausfällungen kommen.
10.5.8       Dosierung mit Einzel- und Tagesangaben, Art und Dauer der Anwendung
             Art der Herstellung:
             Das Behältnis mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung in ein handwarmes Wasserbad (30 – 35 °C) stel-
             len. Den Beutel mit Saccharose-Pulver mit Hilfe einer Schere öffnen, das Behältnis mit der Oxal-
             säuredihydrat-Lösung aus dem Wasserbad nehmen und den Erstöffnungsschutz öffnen. Das
             Saccharose-Pulver vollständig in das Behältnis mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung geben. Dann
             gut verschließen und kräftig schütteln, bis sich alles Pulver aufgelöst hat. Nun ist die Lösung
             gebrauchsfertig und sollte handwarm angewandt werden.
             Art und Dauer der Anwendung:
             Pro Volk werden je nach Volksstärke 30 – 50 ml der gebrauchsfertigen Oxalsäuredihydrat-Lösung
             mit Hilfe eines Dosiergerätes (z. B. Automatikpipette, Einwegspritze) auf die bienenbesetzten Wa-
             bengassen geträufelt. Die Dosierung liegt bei 5 – 6 ml pro Wabengasse, dies entspricht:
             30 ml für ein kleines Volk
             40 ml für ein mittleres Volk
             50 ml für ein starkes Volk.

BGBl. 2006, Seite 2296 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2296


                  Der Milbenfall hält 3 Wochen an.
                  Die Behandlung mit Oxalsäuredihydrat-Lösung erfolgt einmalig im Spätherbst.
                  Es darf keine Brut vorhanden sein.
                  Die Außentemperatur beim Träufeln sollte mindestens 3 °C betragen.

   10.5.9         Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenanzeigen)
                  Bei versehentlicher Applikation einer zu hoch konzentrierten Lösung kann versucht werden, mit
                  Wasser nachzuträufeln.
                  In Mitteleuropa wird die einmalige Behandlung mit einer Oxalsäuredihydrat-Lösung im Herbst in
                  Konzentrationen bis zu 4,5 % gut toleriert. Geringe Bienenverluste werden im Allgemeinen gegen
                  Ende des Winters wieder aufgeholt.
                  Höhere Konzentrationen können dagegen zu einer signifikant schlechteren Auswinterung der be-
                  handelten Völker führen. In Konzentrationen von 5 % und mehr wurde ein etwa verdoppelter
                  Bienentotenfall im Herbst, schlechtere Überwinterung und Frühjahrsentwicklung der Völker be-
                  schrieben.
                  Wiederholte Behandlungen im Herbst oder die Anwendung im Sommer wird von Bienen auch in
                  niedrigen Dosierungen schlecht toleriert.

   10.5.10        Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
                  Oxalsäuredihydrat-Lösung darf nur einmalig während der brutfreien Zeit (Spätherbst) angewendet
                  werden.

   10.5.11        Wartezeit
                  Nach der Behandlung der Bienen mit Oxalsäuredihydrat-Lösung im Spätherbst darf Honig erst im
                  darauf folgenden Frühjahr gewonnen werden.

   10.5.12        Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
                  Die Oxalsäuredihydrat-Lösung darf nicht eingenommen werden. Sie wirkt gesundheitsschädlich!
                  Bei versehentlichem Verschlucken viel Wasser trinken lassen. Sofort einen Arzt aufsuchen.
                  Schwangere Frauen sollen nicht in Kontakt mit Oxalsäuredihydrat kommen.
                  Oxalsäuredihydrat-Lösung ist stark ätzend!
                  Jeder Hautkontakt mit Oxalsäuredihydrat-Lösung muss durch entsprechende Schutzkleidung ver-
                  mieden werden!
                  Beim Arbeiten mit der Oxalsäuredihydrat-Lösung sind daher säurefeste Handschuhe und Schutz-
                  brille zu tragen.
                  Das Arzneimittel darf nicht in die Hände von Kindern gelangen!
                  Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
                  Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
                  Bei Kontakt mit den Augen müssen diese bei geöffnetem Lidspalt gründlich mit viel Wasser ge-
                  spült werden. Es ist ein Arzt zu konsultieren.
                  Versehentlich auf die Haut des Anwenders gelangte Reste des Tierarzneimittels sind sofort mit viel
                  Wasser und Seife zu entfernen.

   10.6           Pharmazeutische Angaben

   10.6.1         Unverträglichkeiten (Inkompatibilitäten)
                  Mit calciumhaltigen Lösungen kann es zu Ausfällungen kommen.
                  Es sind die korrosiven Eigenschaften der Oxalsäuredihydrat-Lösung auf korrosionsempfindlichen
                  Bauteilen und Imkereigeräten zu beachten.

   10.6.2         Dauer der Haltbarkeit

   10.6.2.1       des Fertigarzneimittels im unversehrten Behältnis
                  1 Jahr

   10.6.2.2       des Fertigarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses
                  Zum sofortigen Gebrauch

   10.6.2.3       nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung
                  Zum sofortigen Gebrauch

   10.6.3         Besondere Lager- und Aufbewahrungshinweise
                  Das Arzneimittel darf nicht in die Hände von Kindern gelangen!

BGBl. 2006, Seite 2297 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2297

10.6.4       Art und Inhalt des Behältnisses (Packungsgrößen)
             Eine Packungseinheit besteht aus 317,65 g Oxalsäuredihydrat-Lösung und 300,15 g Saccharose-
             Pulver zum Mischen vor dem Gebrauch.
10.6.5       Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung nicht verwendeter Arzneimittel oder sonstige
             besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden
             Oxalsäuredihydrat darf nicht in die Umwelt gelangen. Ein Eindringen ins Erdreich, in Gewässer und
             in die Kanalisation ist zu verhindern! Nicht verwendetes Tierarzneimittel muss unter Beachtung der
             Sondermüllvorschriften einer Sondermüllentsorgung zugeführt werden.
             Das Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
10.7         Zulassungsnummer
             2669.99.99
10.8         Verschreibungsstatus/Apothekenpflicht
             Apothekenpflichtig“.

                                                Artikel 2
               Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



               Der Bundesrat hat zugestimmt.


               Bonn, den 19. Oktober 2006

                           Die Bundesministerin für Gesundheit
                                      Ulla Schmidt

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2006 I S. 2287. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes b340d9a9e97b7481….