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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1996, S. 619
BGBl. 1996 I S. 619 · 2.673 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Vierte Verordnung
zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Vom 17. April 1996
Auf Grund des § 16 des Krankenhausfinanzierungs-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. April 1991 (BGBI. 1 S. 886), der durch Artikel 11 des
Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBI. 1 S. 2266)
geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Die Bundespflegesatzverordnung vom 26. September
1994 (BGBI. 1 S. 2750), zuletzt geändert durch die Verord-
nung vom 18. Dezember 1995 (BGBI. 1 S. 2006), wird wie
folgt geändert:
1 . § 11 Abs. 8 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Worte "um mehr als 15 vom
Hundert (Bandbreite)" und die Worte „darüber
hinausgehenden" gestrichen.
b) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:
,,Ist ein~ Berichtigung nach § 12 Abs. 5 durch-
zuführen, beginnt der Ausgleich erst ab diesem
Berichtigungsbe~rag."
c) Satz 4 wird wie folgt gefaßt:
„Die Vertragsparteien können im voraus einen von
Satz 1 abweichenden Ausgleich vereinbaren."
2. In§ 12 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte "95 vom Hun-
dert der vorauskalkulierten Erlöse" durch die Worte
,,die vorauskalkulierten Erlöse" ersetzt.
3. In Anlage 3 wird der Anhang 2 zur Leistungs- und
Kalkulationsaufstellung wie folgt geändert:
a) In der Fußnote 23 wird in Buchstabe a die Angabe
,,x 95 %" gestrichen.
b) In der Fußnote 24 wird in Buchstabe a die Angabe
,,x 95 %" gestrichen.
c) In der Fußnote 27 wird in Satz 2 die Angabe
,,x 95 %" gestrichen.
Artikel2
Übergangsvorschriften
Die Vereinbarung des Budgets und der Pflegesätze
für das Jahr 1996 richtet sich nach den entsprechenden
Vorschriften dieser Verordnung. Für Fallpauschalen und
Sonderentgelte, die für den Pflegesatzzeitraum 1995
erhoben werden, gilt § 11 Abs. 8 Satz 1 in der bisherigen
Fassung.
Artikel 3
Inkrafttreten
Artikel 2 Satz 1 tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung am 1. Januar 1996
in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 17. April 1996
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut
Kohl
Der Bundesminister für Gesundheit
Horst Seehofer
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1996 I S. 619. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes ceeb77ef433ed607….