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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1984, S. 97

BGBl. 1984 I S. 97 · 5.427 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 1984, Seite 97 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 97
                                                                                     Teil 1
 1984                              Ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 1984
      Tag                                                                             Inhalt
   20. 1 . 84   Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes ......................................... .
                     912-9-1, 300-2

   18. 1. 84    Verordnung über den Absatz von Butter und Rahm aus öffentlicher oder privater Lagerhaltung an
                bestimmte Verbrauchergruppen oder zum allgemeinen direkten Verbrauch sowie über die
                Gewährung von Beihilfen für den Bezug von Butter durch bestimmte Verbrauchergruppen (Milch-
                fett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung) ................................................. .
                     neu: 7847-11-4-50; 7847-11-4-8

    2. 1. 84    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 8 a Abs. 1 Satz 2 des Mutterschutzgesetzes)
                     1104-5, 8052-1, 826-29

    2. 1. 84    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 49 Abs. 4 Satz 5 des Personenbeförde-
                rungsgesetzes) ......................................................................... .
                     1104-5, 9240-1

    4. 1. 84    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 12 Satz 3 des Bundesbaugesetzes) .....
                     1104-5, 213-1

    4. 1. 84    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Satzung der Stadt Überlingen über die Erhe-
                bung der Zweitwohnungssteuer) ......................................................... .
                     1104-5

    5. 1. 84    Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen auf internationalen Ausstellungen ...... .
                     420-1-9

   18. 1. 84    Berichtigung der Allgemeinen Zollordnung ................................................ .
                     613-1-1

   20. 1. 84    Berichtigung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ......................................... .
                     63-19

                                            Hinweis auf andere Verkündungsblätter
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Z 5702 A
         Nr. 4
         Seite
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                Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   108
                Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes sind für die Abonnenten die Titelblätter für Teil/ sowie die Zeitlichen
                  Sachverzeichnisse für das Bundesgesetzblatt Teil/ und Teil II, Jahrgang 1983, beigefügt.

                                                          Gesetz
                                           zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

                                                                         Vom 20. Januar 1984

                              Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

                                                                                    Artikel 1
                           Dem§ 138 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBI. 1S. 581,
                         2088; 1977 1 S. 436), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom
                         22. Dezember 1981 (BGBI. 1 S. 1523), wird als Absatz 2 angefügt:
                          ,, (2) Für die Unterbringung gelten § 51 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 3 und die
                         §§ 109 bis 121 entsprechend."

                                                                                    Artikel 2
                            Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
                         9. Mai 1975 (BGBI. I S. 1077), zuletzt geändert durch§ 78 des Gesetzes vom
                         23. Dezember 1982 (BGBI. 1 S. 2071 ), wird wie folgt geändert:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            109
. . . . . . . . . . . . . . .                              109

Übersichten und die
BGBl. 1984, Seite 98 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 98
98                   Bundesgesetzblatt,. Jahrgang 1984, Teil 1

     1. In § 78 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird die Verweisung,,§ 109" durch die.Ver-
        weisung „die §§ 109, 138 Abs. 2" ersetzt.
     2. In § 121 Abs. 1 Nr. 3 wird die Verweisung,,§ 116" durch die Verweisung
        ,,die §§ 116, 138 Abs. 2" ersetzt.

                                      Artikel 3
       Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungs-
     gesetzes auch im Land Berlin,

                                      Artikel 4
       Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.




       Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
       Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundes-
     gesetzblatt verkündet.



      Bonn, den 20. Januar 1984

                             Der Bundespräsident
                                  Carstens

                               Der Bundeskanzler
                                Dr. Helmut Kohl

                        Der Bundesminister der Justiz
                                 Engelhard

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1984 I S. 97. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 15fdc387dcc201a8….