Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1984, S. 1337
BGBl. 1984 I S. 1337 · 4.566 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Teil 1
1984 Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1984
Tag. Inhalt
1337
Z 5702 A
Nr. 47
Seite
12. 11. 84 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen 1337
402-24-8
7. 11.84 Vierte Verordnung zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1338
neu: 2129-3-6
9. 11. 84 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und
im fach-
theoretischen Teil der Meisterprüfung für das Silberschmiede-Handwerk (Silberschmiede-
meisterverordnung - SiSchmMstrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
neu: 7110-3-82
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1339
12. 11. 84 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (Neu-
gliederungsdurchführungsverordnung - NeuGIV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
neu: 101-10-1
12. 11. 84 Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küsten-
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1342
meeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in
der Deutschen Bucht .............................................................. ;
neu: 101-4-4
. . . . . 1366
7. 11. 84 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 16 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Wege-
gesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1367
1104-5
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
Vom 12. November 1984
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Regelung von
Ingenieur- und Architektenleistungen
Das Gesetz zur Regelung von- Ingenieur- und Archi-
tektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBI. 1
S. 1745, 17 49) wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 erhalten fol-
gende Fassung:
„ 1. die Mindestsätze durch schriftliche Vereinbarung in
Ausnahmefällen unterschritten werden können;".
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 1 2. November 1984
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft
Martin Bangemann
Artikel 2
Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes
erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
Dritten Überleitungsgesetzes.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1984 I S. 1337. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes b2f2ecee88d37465….