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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1980, S. 1614
BGBl. 1980 I S. 1614 · 2.892 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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1614 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Zweites Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der
Bundesfernstraßen
in den Jahren 1971 bis 1985 - 2. FStrAbÄndG
Vom 25.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen
in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 (BGBI. 1
S. 873), geändert durch das Gesetz vom 5. August
1976 (BGBI. 1 S. 2093), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift des Gesetzes erhält folgende Fas-
sung:
„Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen
(Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG -)".
2. § 1 erhält folgende Fassung:
,,§ 1
Bis 1990 wird das Netz der Bundesfernstraßen
nach einem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt
ist."
3. § 2 erhält folgende Fassung:
,,§ 2
Der Ausbau erfolgt nach Stufen, die im Bedarfsplan
bezeichnet sind, und nach Maßgabe der zur Verfü-
gung stehenden Mittel.''
August 1980
4. § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,Zur Verwirklichung des Ausbaues nach dem Be-
darfsplan stellt der Bundesminister für Verkehr Fünf-
jahrespläne auf."
5. Die Anlage (Bedarfsplan zu § 1) erhält nach Anpas-
sung an die Verkehrsentwicklung unter Beachtung
des Raumordnungsgesetzes die aus der Anlage zu
diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Der Bundesminister für Verkehr kann den Wortlaut
des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen
in der ab 1. Januar 1981 geltenden Fassung im Bundes-
gesetzblatt bekanntmachen.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und
des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch
im Land Berlin.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 25. August
1980
Der Bundespräsident
Carstens
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Der Bundesminister für Verkehr
Gscheidle
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1980 I S. 1614. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
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