Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1976, S. 1769
BGBl. 1976 I S. 1769 · 3.609 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Teil I
1976 Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1976
Tag Inhalt
5, 7. 76 Gesetz zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
800-2
1769
Z 1997 A
Nr. 79
Seite
1769
5. 7. 76 Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntwein-
monopol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1770
612-1, 612-7
5. 7. 76 Gesetz zur .Ändl~rung cles Titels IV und anderer Vorschriften der Gewerbeordnung . . . . . . 1773
7100-1, 7100-5, 71'.!0-1, 8050-20
1. 7. 76 Fünfundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenver-
kchrs-ZulcJssungs-Ordnung (25, Ausnahmeverordnung zur StVZO) . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 1778
2. 7. 76 ~ntsdwidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungs-
ges(dws in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 24. August 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1779
9240-1
Gesetz
zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Vom 5. Juli 1976
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-
sen:
Artikel 1
Das Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. August 1969 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1317), zuletzt geändert durch§ 114 des
Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März
1974 (Bundesgesetzbl. I S. 693), wird wie folgt ge-
ändert:
In § 1 Abs. 1 werden die Worte „der das 18. Le-
bensjahr vollendet hat und" gestrichen.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 5. Juli 1976
Der Bundespräsident
Scheel
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
Artikel 2
Für Kündigungen, die vor dem Inkrafttreten die-
ses Gesetzes zugegangen sind, bleiben die bisheri-
gen Vorschriften maßgebend.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1976 I S. 1769. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 7a3ab8fd82e1fc16….