Was das Gebiet umfasst
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es hat zwei Teile.
Das Individualarbeitsrecht betrifft das einzelne Arbeitsverhältnis: wie ein Arbeitsvertrag zustande kommt, was er regelt, wie er geändert wird und wie er endet. Die Grundlage steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beispiele sind der Arbeitsvertrag in § 611a BGB, die Kündigungsfristen in § 622 BGB und die fristlose Kündigung in § 626 BGB. Dazu kommen eigene Gesetze, zum Beispiel:
- das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
- das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
- das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das die Lohnzahlung bei Krankheit und an Feiertagen regelt,
- das Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- das Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Ausbildung.
Einige Gruppen stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören Schwangere und Mütter nach dem Mutterschutzgesetz und Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz nach § 168 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Zum Gebiet gehören auch die Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, des Arbeitsförderungsrechts (zum Beispiel Arbeitslosengeld) und des Sozialversicherungsrechts.
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Vertretungen der Belegschaft. Dazu gehören Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) und Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dazu gehören auch Personalräte im öffentlichen Dienst. Hinzu kommen die Grundzüge des Arbeitskampfrechts und der Mitbestimmung in Unternehmen, etwa nach dem Mitbestimmungsgesetz.
Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis verhandeln die Arbeitsgerichte. Ihr Verfahren regelt das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).
Typische Situationen
Menschen suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigung erhalten oder soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
- Ein Arbeitgeber plant, Stellen abzubauen oder einen Betrieb zu verkaufen.
- Jemand ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden.
- Lohn, Überstunden oder Urlaub sind nicht bezahlt oder umstritten.
- Ein befristeter Vertrag läuft aus, und es ist offen, ob er verlängert wird.
- Ein Betriebsrat möchte eine Betriebsvereinbarung prüfen lassen.
- Jemand fühlt sich bei einer Bewerbung oder im Betrieb benachteiligt.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Arbeitsrecht ist eine der vier Fachanwaltschaften, die dieses Gesetz selbst nennt. Die Einzelheiten regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Arbeitsrecht gelten vor allem § 5 und § 10 FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 100 Fälle aus mindestens vier Teilgebieten des Arbeitsrechts (§ 5 Absatz 1 Buchstabe c FAO). Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens die Hälfte davon müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre. Seitdem reichen für das Arbeitsrecht außerdem Fälle aus vier Teilgebieten. Vorher waren Fälle aus mehr Teilgebieten verlangt.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 11.315 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
6.164 von ihnen nennen Arbeitsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 15.727 Anwälte nennen Arbeitsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
29 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 11.253 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 2.828
- Bayern 1.840
- Hessen 1.346
- Baden-Württemberg 1.264
- Niedersachsen 921
- Berlin 714
- Hamburg 617
- Rheinland-Pfalz 371
- Sachsen 335
- Schleswig-Holstein 278
- Brandenburg 160
- Thüringen 144
- Bremen 138
- Sachsen-Anhalt 125
- Mecklenburg-Vorpommern 120
- Saarland 85
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Arbeitsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Vertritt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Arbeitnehmer, andere vor allem Arbeitgeber oder Betriebsräte, viele beide Seiten. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 10 und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen