Analysen

Von der Entscheidung zur Veröffentlichung

Wie viele Tage zwischen dem Entscheidungsdatum und dem Erscheinen im Portal des Gerichts liegen — gemessen an 5.331 Entscheidungen, die seit dem 23.06.2025 ergangen sind.

Alle Werte sind Untergrenzen: Die Werte sind Untergrenzen. Eine Entscheidung, die noch nicht veröffentlicht ist, kann in dieser Auswertung nicht vorkommen — je langsamer ein Gericht veröffentlicht, desto mehr seiner jüngeren Entscheidungen fehlen also in seiner eigenen Zeile.

Tage von der Entscheidung bis zur Veröffentlichung, je Gericht
Gericht Entscheidungen Median (Tage) 9 von 10 binnen Verteilung
BVerfG 292 30 76 Median 30 Tage, neunter Zehntelwert 76 Tage
BGH 3.340 43 184 Median 43 Tage, neunter Zehntelwert 184 Tage
BVerwG 612 84 170 Median 84 Tage, neunter Zehntelwert 170 Tage
BFH 483 91 208 Median 91 Tage, neunter Zehntelwert 208 Tage
BAG 224 111 170 Median 111 Tage, neunter Zehntelwert 170 Tage
BSG 281 134 285 Median 134 Tage, neunter Zehntelwert 285 Tage
BPatG 99 183 360 Median 183 Tage, neunter Zehntelwert 360 Tage

Sortiert nach dem Median, das schnellste Gericht zuerst. Die beiden Balken einer Zeile stehen zueinander im selben Maßstab wie zu allen anderen Zeilen: der längste Balken der Tabelle ist der größte Neuntel-Wert. Gerichte mit weniger als 25 Entscheidungen im Zeitfenster stehen nicht in der Tabelle.

Wie das gemessen ist

Zu jeder Entscheidung speichert dieser Bestand, wann das Portal des Gerichts das Dokument zuletzt ausgewiesen hat. Dieser Stempel ist der einzige Zeitpunkt in den Daten, der etwas über die Veröffentlichung sagt; das Datum unserer eigenen Erfassung sagt nur, wann wir zuletzt eingelesen haben, und taugt dafür nicht — der gesamte Bestand ist im Juli und August 2026 eingelesen worden, ein daraus gerechneter „Verzug" wäre nichts als das Alter der Entscheidung.

Es ist der letzte Stempel, nicht der erste. Wird eine Entscheidung nach der Veröffentlichung noch einmal überarbeitet, zählt hier der spätere Termin, und der Wert fällt zu hoch aus. Für die große Mehrheit der Entscheidungen gibt es nur einen Stempel; wie viele Ausnahmen es gibt, kann dieser Bestand nicht sagen, weil er den Verlauf des Stempels nicht mitschreibt. Die Einschränkung wirkt damit in die andere Richtung als die Rechtszensierung oben: jene drückt die Werte, diese hebt sie.

Den Stempel führen nur die Quellen der Bundesgerichte, deshalb steht in dieser Tabelle kein Landgericht und kein Oberlandesgericht. Gezählt werden ausserdem nur Entscheidungen, die nach dem 23.06.2025 ergangen sind: bei älteren Entscheidungen sagt der Stempel, wann das Portal den Eintrag zuletzt angefasst hat, und nicht, wann es ihn erstmals gezeigt hat.

Und noch einmal, weil es die wichtigste Einschränkung ist: Die Werte sind Untergrenzen. Eine Entscheidung, die noch nicht veröffentlicht ist, kann in dieser Auswertung nicht vorkommen — je langsamer ein Gericht veröffentlicht, desto mehr seiner jüngeren Entscheidungen fehlen also in seiner eigenen Zeile.