Rechtsprechung / Analysen

Zitiernetz: Brokdorf

BVerfG, 14.05.1985 · 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81

405 Entscheidungen zitieren Brokdorf, sie selbst zitiert 0. Das Bild zeigt die stärksten davon in beide Richtungen und die Zitate zwischen ihnen; die Listen darunter führen jede gezeichnete Entscheidung mit auf.

Zitiernetz von Brokdorf: 4 zitierende und 0 zitierte Entscheidungen, gezeichnet als Ring um die Entscheidung; die Verbindungen untereinander als dünne Linien. Brokdorf zitieren sie (4) 2010er OVG Niedersachsen, 13.08.2010 – 11 ME 313/10 OVG Niedersachsen, 13.09.2010 – 10 ME 108/10 OVG Niedersachsen, 01.06.2011 – 11 ME 164/11 OVG Niedersachsen, 01.11.2017 – 11 ME 518/17
Der Bogen läuft chronologisch von links nach rechts; beschriftet ist jeweils das Jahrzehnt. Punktgröße: wie oft die Entscheidung im ganzen Bestand zitiert wird. Durchgezogen: zitiert Brokdorf. Gestrichelt: wird von Brokdorf zitiert. Dünne Linien: Zitate zwischen den gezeichneten Entscheidungen.

Nach Gericht

Gezeigt sind die 12 häufigsten von 64 Gerichten.

Nach Jahrzehnt

Gefiltert: 4 von 405 verbundenen Entscheidungen, Gericht OVG Niedersachsen, 2010er. Filter aufheben

Zitieren Brokdorf

  1. OVG Niedersachsen, 13.08.2010 – 11 ME 313/10 Beschluss

    Zitiert von 1 Entscheidung im Bestand

  2. OVG Niedersachsen, 13.09.2010 – 10 ME 108/10 Beschluss

    Zitiert von 2 Entscheidungen im Bestand

  3. OVG Niedersachsen, 01.06.2011 – 11 ME 164/11 Beschluss

    Zitiert von 4 Entscheidungen im Bestand

  4. OVG Niedersachsen, 01.11.2017 – 11 ME 518/17 Beschluss

    Zitiert von 3 Entscheidungen im Bestand

Alle 405 zitierenden Entscheidungen · Wirkungsgeschichte

Grundlage sind die 405 im Bestand adressierbaren Verbindungen dieser Entscheidung aus der Tabelle der Entscheidungszitate. Der Bestand beginnt im Wesentlichen mit dem Jahr 2000 — das Netz zeigt also die fortlebende Zitierung, nicht die gesamte Rezeption. Gezeichnet werden höchstens 20 Entscheidungen je Richtung, ausgewählt nach ihrer Zitierhäufigkeit im ganzen Bestand; die Filter oben führen zu den übrigen.

Zur Entscheidung im Volltext: BVerfG, 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81