Rechtsprechung / § 119 WDO 2025

Entscheidungen zu § 119 WDO 2025

8 Entscheidungen · Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren

  1. BVerwG, 23.02.2026 – 2 WDB 18.25 Beschluss
  2. BVerwG, 14.04.2026 – 2 WDB 17.25 Beschluss

    Leitsatz Sollen Dateien von Privatpersonen zum Zwecke der Beweissicherung in einem Disziplinarverfahren beschlagnahmt werden, sind im Beschlagnahmebeschluss die Namen der für Beweiszwecke beschlagnahmten Dateien, deren Verwahrung…

  3. BVerwG, 27.01.2026 – 2 WDB 15.25 Beschluss

    Leitsatz 1. Beantragt die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Durchsuchung eines Soldaten, ist sie bei der Vorlage der Ermittlungsakte an den Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gebunden. 2. Der für eine Durchsuc…

  4. BVerwG, 15.01.2026 – 2 WDB 9.25 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Beschlagnahme von Dateien nach § 20 Abs. 1 Satz 1 WDO ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn die Dateinamen, der Verwahrungsort und der Verfügungsberechtigte bzw. Herausgabepflichtige konkret bezeichnet sind. 2. …

  5. BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 14.25 Beschluss

    Leitsatz Die disziplinarrechtliche Durchsuchung kann nicht zu dem Zweck angeordnet werden, Beweismittel für ein soldatenrechtliches Entlassungsverfahren zu beschaffen.

  6. BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25 Beschluss

    Leitsatz Die rechtliche Prüfung von Befehlen bestimmt sich auf der Grundlage einer Ex-ante-Betrachtung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Befehlserteilung und erwarteten Durchführung.

  7. BVerwG, 25.04.2025 – 2 WDB 13.24 Beschluss
  8. BVerwG, 04.03.2020 – 2 WD 3/19 Urteil

    Leitsatz 1. Begeht ein Soldat wiederholt disziplinarisch relevante verbale sexuelle Belästigungen mit Hilfe sozialer Medien und verbindet er damit unaufgefordert die Versendung pornographischer Fotos, handelt es sich regelmäßig u…