Rechtsprechung / § 23a UStG 1980
Entscheidungen zu § 23a UStG 1980
4 Entscheidungen · Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
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BFH, 27.06.2006 – V B 143/05
Beschluss
Leitsatz Für die Anwendbarkeit der Regelung zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gemäß § 23a UStG ist im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung der voraussichtliche Umsatz dieses …
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BFH, 30.03.1995 – V R 22/94
Urteil
Leitsatz Ein von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreiter Unternehmer muß dem FA gemäß § 23 a Abs. 3 Satz 1 UStG 1980 spätestens bis zum 10. April eines Kalenderjahres erklären…
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2011 – 14 K 4140/10 Urteil
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BFH, 10.05.2023 – V R 16/21
Urteil
Leitsatz 1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehör…