Rechtsprechung / § 32 TKÜV 2005

Entscheidungen zu § 32 TKÜV 2005

1 Entscheidungen · Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit

  1. BGH, 08.02.2018 – 3 StR 400/17 Beschluss

    Leitsatz Rechtsgrundlage für das Versenden sogenannter "stiller SMS" durch die Ermittlungsbehörden ist § 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO.