Rechtsprechung / § 32 TKÜV 2005
Entscheidungen zu § 32 TKÜV 2005
1 Entscheidungen · Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit
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BGH, 08.02.2018 – 3 StR 400/17
Beschluss
Leitsatz Rechtsgrundlage für das Versenden sogenannter "stiller SMS" durch die Ermittlungsbehörden ist § 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO.