Rechtsprechung / § 21c LuftVO 2015
Entscheidungen zu § 21c LuftVO 2015
1 Entscheidungen · Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften