Entscheidungen zu § 19 HöfeO
2 Entscheidungen · Geltung für Lebenspartner; Übergangsbestimmungen
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BGH, 05.03.1999 – BLw 18/98
Beschluss
Leitsatz Die negative Hoferklärung wirkt auch dann für alle Rechtsnachfolger im Sinne von BGHZ 118, 356 fort, wenn danach zeitweilig die sonstigen Voraussetzungen für eine Höferechtsfähigkeit nach § 1 HöfeO nicht erfüllt gewesen …
- OLG Hamm, 27.09.2011 – I-10 W 46/11 Beschluss