Rechtsprechung / § 20 GewStDV 1955
Entscheidungen zu § 20 GewStDV 1955
9 Entscheidungen · Grundbesitz
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BVerfG, 24.01.1962 – 1 BvR 845/58
Urteil
Leitsatz Bestimmt ein Steuergesetz den Steuergegenstand grundsätzlich nach Rechtsformen des bürgerlichen Rechts, so ist eine Sonderregelung, die die benützte zivilrechtliche Ordnung und damit die vom Gesetz selbst statuierte Sach…
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BFH, 21.07.2016 – IV R 26/14
Vorlagebeschluss
Leitsatz Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. e…
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 – 6 K 6322/13 Urteil
- FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 – 6 K 6091/12 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 – 6 K 315/07 Urteil
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BFH, 27.10.2021 – III R 7/19
Beschluss
Leitsatz NV: Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewSt…
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BFH, 25.09.2018 – GrS 2/16
Beschluss
Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grun…
- FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 – 1 K 2605/10 Urteil
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BFH, 15.03.2000 – I R 17/99
Urteil
Leitsatz 1. Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst den Gewinn aus der Auflösung einer gemäß § 6b Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage, wenn der ohne Bildung der Rücklage entstandene Veräußerungsgewinn nach § 9 Nr…