Rechtsprechung / § 20 GewStDV 1955

Entscheidungen zu § 20 GewStDV 1955

9 Entscheidungen · Grundbesitz

  1. BVerfG, 24.01.1962 – 1 BvR 845/58 Urteil

    Leitsatz Bestimmt ein Steuergesetz den Steuergegenstand grundsätzlich nach Rechtsformen des bürgerlichen Rechts, so ist eine Sonderregelung, die die benützte zivilrechtliche Ordnung und damit die vom Gesetz selbst statuierte Sach…

  2. BFH, 21.07.2016 – IV R 26/14 Vorlagebeschluss

    Leitsatz Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. e…

  3. FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 – 6 K 6322/13 Urteil
  4. FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 – 6 K 6091/12 Urteil
  5. FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 – 6 K 315/07 Urteil
  6. BFH, 27.10.2021 – III R 7/19 Beschluss

    Leitsatz NV: Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewSt…

  7. BFH, 25.09.2018 – GrS 2/16 Beschluss

    Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grun…

  8. FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 – 1 K 2605/10 Urteil
  9. BFH, 15.03.2000 – I R 17/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst den Gewinn aus der Auflösung einer gemäß § 6b Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage, wenn der ohne Bildung der Rücklage entstandene Veräußerungsgewinn nach § 9 Nr…