Entscheidungen zu § 81f GWB
1 Entscheidungen · Verzinsung der Geldbuße
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BGH, 24.12.2021 – KRB 11/21
Beschluss
Leitsatz Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen Auf nebenbetroffene juristische Personen und Personenvereinigungen ist § 74 Abs. 2 OWiG weder direkt noch analog oder ergänzend anwendbar.