Entscheidungen zu § 22 FMStFG
1 Entscheidungen · Rekapitalisierung; Verordnungsermächtigung
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BGH, 03.12.1954 – 2 StR 287/53
Leitsatz Die Straffreiheitsgrenze des § 2 StFG bemisst sich nur nach den Hauptstrafen, Wertersatz und die an seine Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe 'sind hier nicht Zu berücksichtigen. II.Gesetzs: RAbgO § 401 Abs 1 Rechtssa…