Entscheidungen zu § 69 FGO
1.344 Entscheidungen
- FG Hessen, 20.01.2022 – 11 V 1077/21 Beschluss
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BFH, 12.05.2000 – VI B 266/98
Beschluss
Leitsatz Darin, dass das FA die AdV nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährt hat, liegt keine teilweise Ablehnung des AdV-Antrags i. S. des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO.
- FG Saarland, 26.04.2012 – 1 V 1013/12 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2004 – 3 V 23/03 Beschluss
- FG Hamburg, 11.04.2014 – 4 V 154/13 Beschluss
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BFH, 13.05.2015 – X S 9/15
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Hatte das FG während des erstinstanzlichen Verfahrens bereits über einen Aussetzungsantrag entschieden, so ist ein Aussetzungsantrag beim BFH, wenn dieser das Gericht der Hauptsache geworden ist, nur unter den Vor…
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BFH, 12.03.2013 – XI B 14/13
Beschluss
Leitsatz Die Regelung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, wonach ein beim FG gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn die Finanzbehörde zuvor einen bei ihr gestellten Antrag auf Aussetzung der …
- FG Hessen, 15.07.2025 – 11 V 630/25 Beschluss
- FG Köln, 21.06.2023 – 3 V 2473/22 Beschluss
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BFH, 24.05.2023 – X B 22/22 (AdV)
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Ist die Sicherheitsleistung in der Entscheidung über die AdV des Grundlagenbescheides nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden, kann im Verfahren über die AdV des Folgebescheides eigenständig über die Sicherheitsl…
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BFH, 05.12.2018 – VIII B 130/18
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Die Wiederholung eines bereits durch das FG abgelehnten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ist nur unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO zulässig . 2. NV: Wird ein (erster) Antrag auf Aussetzung…
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 – 7 V 7039/18 Beschluss
- FG Köln, 04.10.2012 – 13 V 2252/12 Beschluss
- FG Hessen, 20.03.2023 – 11 V 870/22 Beschluss
- FG Köln, 24.11.2023 – 7 V 1177/23 Beschluss
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BFH, 02.11.1999 – IB 49/99
Beschluss
Leitsatz Die in § 361 Abs. 2 Satz 4 AO 1977 und in § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO i. d. F. des JStG 1997 enthaltenen Beschränkungen der Möglichkeit, die Vollziehung eines Steuerbescheids auszusetzen oder aufzuheben, sind mit dem GG verei…
- FG Münster, 15.08.2025 – 10 V 783/25 Kg,AO Beschluss
- FG Münster, 21.06.2021 – 10 V 473/21 E,F Beschluss
- FG Köln, 19.09.2014 – 9 V 2144/14 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 11.02.2013 – 3 V 3819/11 Beschluss
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BFH, 21.10.2013 – V B 68/13
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Die Einschränkung § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO für einen erneuten AdV-Antrag gilt auch dann, wenn in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig ist und der erneute Antrag deshalb beim BFH gestellt wird. 2…
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BFH, 25.10.1994 – VII B 155/94
Beschluss
Leitsatz Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das FG ist auch dann zulässig, wenn die Behörde für einen vorangegangenen Verfahrensabschnitt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat.
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 – 7 V 7151/17 Beschluss
- FG Niedersachsen, 23.05.2001 – 5 V 124/01 Beschluss
- FG Düsseldorf, 08.01.2024 – 9 V 1698/23 A(E,AO) Beschluss
- FG Münster, 16.01.2012 – 6 V 4218/11 E Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 – 8 V 49/06 Beschluss
- FG Münster, 29.04.2013 – 9 V 2400/12 K Beschluss
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 – 12 V 58/10 Beschluss
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BFH, 20.05.2022 – IV B 50/21 (AdV)
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Der Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung eines von ihr angefochtenen Zerlegungsbescheides ist nicht statthaft. 2. NV: Der Zerlegungsbescheid hat für die am Zerlegungsverfahren beteiligte …
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BFH, 19.02.2018 – II B 75/16
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Hat die Finanzbehörde AdV nur gegen Sicherheitsleistung angeordnet, dem Steuerpflichtigen für die Erbringung der Sicherheitsleistung eine Frist gesetzt und stellt der Steuerpflichtige nach Fristablauf einen gerich…
- FG München, 12.08.2024 – 12 V 1261/24 Beschluss
- FG Saarland, 29.06.2023 – 1 V 1051/23 Beschluss
- FG Hessen, 01.11.2011 – 4 V 751/11 Beschluss
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BFH, 19.12.2014 – II B 115/14
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Die Vollziehungsaussetzung einer Zurückweisungsverfügung nach § 80 Abs. 5 AO nimmt nicht das Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache vorweg. Wird in der Hauptsache entschieden, dass die Zurückweisung des Bevollm…
- FG Hamburg, 16.10.2025 – 6 V 97/25 Beschluss
- FG Hamburg, 10.04.2018 – 4 V 194/16 Beschluss
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BFH, 08.03.2013 – III S 2/12
Beschluss
Leitsatz NV: Hat das FG bereits über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) entschieden, ist die Zulässigkeit eines in derselben Sache beim BFH als Gericht der Hauptsache gestellten AdV-Antrags an die Voraussetzungen d…
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BFH, 11.12.2012 – III B 89/12
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Gegen die Ablehnung der Änderung der Steuerklasse ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag auf AdV statthaft . 2. NV: Für das Lohnsteuerabzugsverfahren ist in den streitigen Fällen der Steuerklas…
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BFH, 13.03.2012 – I B 111/11
Beschluss
Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche F…
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BFH, 20.06.2007 – VIII B 50/07
Beschluss
Leitsatz Hat die Finanzbehörde einen bei ihr gestellten, jedoch nicht näher begründeten Antrag auf AdV ohne weitere Sachprüfung abgelehnt, so ist für einen anschließenden, nunmehr aber mit Begründung versehenen Antrag auf AdV an …
- FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2018 – 10 V 10006/18 Beschluss
- FG Hessen, 25.03.2014 – 4 Ko 529/14 Beschluss
- FG Köln, 04.07.2012 – 13 V 1408/12 Beschluss
- FG Saarland, 01.06.2011 – 1 V 1139/11 Beschluss
- FG Saarland, 06.07.2006 – 1 V 165/06 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2006 – 8 V 9/06 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2006 – 8 V 4/06 Beschluss
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BFH, 16.08.2022 – XI S 4/21 (AdV)
Beschluss
Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) - nur auf die …
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BFH, 15.06.1982 – VIII B 138/81
Beschluss
Leitsatz Der Senat hält daran fest, daß eine Aufhebung der Vollziehung nicht hinsichtlich angerechneter Lohnsteuerabzugsbeträge oder anderer Vorleistungen angeordnet werden darf.
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