Rechtsprechung / § 8c EStDV 1955

Entscheidungen zu § 8c EStDV 1955

9 Entscheidungen · Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten

  1. BFH, 23.04.2009 – IV R 9/06 Urteil

    Leitsatz Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung gelten auch im Rahmen des § 6b EStG. Eine § 6b-Rücklage kann daher nicht auf ein im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworb…

  2. BFH, 23.09.1999 – IV R 4/98 Urteil

    Leitsatz 1. Die für einen reinen Forstbetrieb mögliche Umstellung eines mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs auf das Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahrs (sog. Forstwirtschaftsjahr) i…

  3. FG Niedersachsen, 28.07.2017 – 2 K 86/17 Urteil
  4. FG Köln, 25.05.2005 – 14 K 2275/01 Urteil
  5. BFH, 14.02.2019 – VI R 47/16 Urteil

    Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in …

  6. BFH, 22.11.2018 – VI R 50/16 Urteil

    Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden . 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in ei…

  7. BFH, 17.03.2010 – IV R 60/07 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Folgt das FA mit der vorläufigen Steuerfestsetzung zunächst den rechtlichen Vorstellungen des Steuerpflichtigen, kann es nachrangige Ermittlungen und Nachprüfungen zurückstellen, solange offen ist, ob ihnen bei de…

  8. BFH, 12.07.2007 – X R 34/05 Urteil

    Leitsatz Im Veranlagungszeitraum der Umstellung von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr eines Gewerbetreibenden auf das Kalenderjahr enden zwei Wirtschaftsjahre (letztes abweichendes Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtsc…

  9. BFH, 14.03.1996 – IV R 86/94 Urteil

    Leitsatz Die Aufteilung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung des § 34 e EStG nach dem Beteiligungsverhältnis ist bei einem Gesellschafterwechsel im Laufe des Feststellungszeitraums auch zeitanteilig durchzuführen.