Rechtsprechung / § 82g EStDV 1955
Entscheidungen zu § 82g EStDV 1955
8 Entscheidungen · Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen
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BFH, 04.05.2004 – XI R 38/01
Urteil
Leitsatz 1. Nach § 82g Abs. 1 Satz 1 EStDV prüft allein die bescheinigende Gemeinde, ob – nach Art und Umfang – Baumaßnahmen im Sinne der Vorschrift durchgeführt wurden.
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BFH, 18.09.2002 – X R 183/96
Urteil
Leitsatz Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird…
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BFH, 17.12.1996 – IX R 91/94
Urteil
Leitsatz Die Bescheinigung nach § 82g Abs. 1 Satz 3 EStDV 1986 ist hinsichtlich der in Satz 1 genannten bau- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen bindend, wenn die Gemeindebehörde eine Baumaßnahme i. S. des § 43 Abs. 3 Sat…
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BFH, 20.03.1984 – IX R 104/82
Urteil
Leitsatz § 82g Abs. 1 EStDV gewährt erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des BBauG und des StBauFG. Damit in Zusammenhang stehende Anschaffungskosten, wie z. B. die Aufwendungen zum E…
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BFH, 05.12.2002 – IV R 57/01
Urteil
Leitsatz Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsp…
- FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 – 3 K 1620/09 Urteil
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 – 3 L 168/08 Urteil
- FG Niedersachsen, 16.08.2005 – 8 K 396/02 Urteil