Rechtsprechung / § 82g EStDV 1955

Entscheidungen zu § 82g EStDV 1955

8 Entscheidungen · Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen

  1. BFH, 04.05.2004 – XI R 38/01 Urteil

    Leitsatz 1. Nach § 82g Abs. 1 Satz 1 EStDV prüft allein die bescheinigende Gemeinde, ob – nach Art und Umfang – Baumaßnahmen im Sinne der Vorschrift durchgeführt wurden.

  2. BFH, 18.09.2002 – X R 183/96 Urteil

    Leitsatz Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird…

  3. BFH, 17.12.1996 – IX R 91/94 Urteil

    Leitsatz Die Bescheinigung nach § 82g Abs. 1 Satz 3 EStDV 1986 ist hinsichtlich der in Satz 1 genannten bau- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen bindend, wenn die Gemeindebehörde eine Baumaßnahme i. S. des § 43 Abs. 3 Sat…

  4. BFH, 20.03.1984 – IX R 104/82 Urteil

    Leitsatz § 82g Abs. 1 EStDV gewährt erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des BBauG und des StBauFG. Damit in Zusammenhang stehende Anschaffungskosten, wie z. B. die Aufwendungen zum E…

  5. BFH, 05.12.2002 – IV R 57/01 Urteil

    Leitsatz Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsp…

  6. FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 – 3 K 1620/09 Urteil
  7. OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 – 3 L 168/08 Urteil
  8. FG Niedersachsen, 16.08.2005 – 8 K 396/02 Urteil