Rechtsprechung / § 104 BewG

Entscheidungen zu § 104 BewG

5 Entscheidungen · (weggefallen)

  1. BFH, 28.10.1983 – III R 129/79 Urteil

    Leitsatz 1. Rückstellungen für Pensionsanwartschaften sind auch nach Inkrafttreten des BetrAVG vom 19. Dezember 1974 ( BGBl I 1974, 3610 ) gemäß § 104 BewG 1965 vorzunehmen.

  2. BFH, 28.02.1996 – II R 92/93 Urteil

    Leitsatz Mögliche künftige Ansprüche des Arbeitgebers aus Rentenrückdeckungsversicherungen, bei denen alle Versicherungsleistungen aufschiebend bedingt sind, und ein Rückkauf ausgeschlossen ist, sind bei der Einheitsbewertung des…

  3. BFH, 17.01.2000 – II S 6/99 Beschluss
  4. BFH, 27.07.1994 – II R 122/91 Urteil

    Leitsatz Zur bewertungsrechtlichen Anwendung der auf den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (§ 6 a Abs. 3 Satz 3 EStG 1983) beruhenden Richttafeln von Heubeck auf die Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für…

  5. BFH, 03.06.1992 – II R 141/88 Urteil

    Leitsatz Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens können zukünftige Jubiläumsaufwendungen sowie zukünftige Leistungen an den Pensionssicherungsverein nicht als Schuldposten nach § 103 BewG berücksichtigt werden.