Rechtsprechung / § 28 BerlinFG
Entscheidungen zu § 28 BerlinFG
9 Entscheidungen · Vergünstigung durch Zulagen
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BFH, 25.01.1985 – VI R 31/82
Urteil
Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Kinderzuschlag zur Berlinzulage nach § 28 Abs. 5 Satz 1 BerlinFG i. d. F. vom 18. Februar 1976 ggf. beiden geschiedenen Elternteilen nicht zusteht, weil bei dem e…
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BFH, 08.02.1985 – VI R 50/81
Urteil
Leitsatz Zur Bemessungsgrundlage für die sog. passive Berlinzulage nach Einstellung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.
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BFH, 25.03.1983 – VI R 270/80
Urteil
Leitsatz Die von der Deutschen Reichsbahn an ihre in Berlin (West) tätigen und hier auch wohnenden Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne scheiden nicht deshalb als steuerfreie Einnahmen aus der Bemessungsgrundlage für die Berlin-Zu…
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BFH, 22.04.1983 – VI R 27/80
Urteil
Leitsatz Der der deutschen Einkommensteuer nicht unterliegende, für eine Tätigkeit in Berlin (West) bezogene Arbeitslohn eines Beamten des Europäischen Patentamtes scheidet als Bemessungsgrundlage für die Zulagen nach § 28 Berlin…
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BFH, 10.12.1982 – VI R 35/79
Urteil
Leitsatz Arbeitslöhne, bei denen die auf sie entfallende Einkommensteuer nach dem Montageerlaß erlassen worden ist, bleiben bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berlin-Zulage nach § 28 Abs. 2 letzter Satz BerlinFG i…
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BFH, 12.12.1979 – VI R 118/76
Urteil
Leitsatz Die nicht nachprüfbare Behauptung des Arbeitgebers, er habe mit seinen Arbeitnehmern eine Nettolohnvereinbarung des Inhalts geschlossen, daß im "Nettolohn" die Berlinzulage mitenthalten sein solle, rechtfertigt nicht die…
- BFH, 20.09.1999 – III R 5/95 Urteil
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BFH, 17.01.1984 – VI R 24/81
Urteil
Leitsatz 1. Tz. 2. 5. 2 des Schreibens des BMF vom 26. November 1981 IV B 6 – S 2352 – 31/81 (BStBl I 1981, 744) betr. die Berücksichtigung einer sog. Opfergrenze beim Unterhaltsverpflichteten im Rahmen des § 33a Abs. 1 i. V. m. …
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BFH, 05.11.1982 – VI R 227/78
Urteil
Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Berlin (West) bezieht aus dem Dienstverhältnis zur GmbH dann keinen Arbeitslohn für eine "Beschäftigung in Berlin (West)" i. S. von § 23 Nr. 4 a BHG/BerlinFG, wenn die Tätigkeit…