Rechtsprechung / § 21 BerlinFG

Entscheidungen zu § 21 BerlinFG

6 Entscheidungen · Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

  1. BFH, 28.02.1990 – I R 120/86 Urteil

    Leitsatz Eine GmbH hat ihren Sitz im Sinne von § 21 Abs. 2 BerlinFG nicht "ausschließlich" in Berlin (West), wenn nach Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung an einem anderen Ort ein Zweitsitz (zweiter Hauptsitz oder …

  2. BFH, 14.11.1995 – VIII R 8/94 Urteil

    Leitsatz Ist an der Einkünfte erzielenden Untergesellschaft eine Obergesellschaft mit Gesellschaftern beteiligt, bei denen hinsichtlich dieser Einkünfte eine personenbezogene Steuervergünstigung in Betracht kommt, ist (nur) die O…

  3. BFH, 20.09.1999 – III R 5/95 Urteil
  4. BFH, 11.04.1990 – I R 38/85 Urteil

    Leitsatz Ein durch die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Bundesgebiet entstehender Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG rechnet auch dann nicht zu den Einkünften aus Berli…

  5. BFH, 28.06.2001 – IV R 40/00 Urteil

    Leitsatz Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 15 BerlinFG führt zum Eintritt des Objektverbrauchs gemäß § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG. Daran ändert nichts, dass ein bereits zuvor (im Bundesgebiet) eingetretener Objektverb…

  6. BFH, 14.01.1982 – IV R 32/81 Urteil

    Leitsatz Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die in Berlin (West) und außerhalb von Berlin (West) Betriebstätten unterhalten, kann die nach § 23 Nr. 2 BerlinFG erforderliche Aufteilung der Einkünfte nur im Gewinn…