Rechtsprechung / § 21 BerlinFG
Entscheidungen zu § 21 BerlinFG
6 Entscheidungen · Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
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BFH, 28.02.1990 – I R 120/86
Urteil
Leitsatz Eine GmbH hat ihren Sitz im Sinne von § 21 Abs. 2 BerlinFG nicht "ausschließlich" in Berlin (West), wenn nach Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung an einem anderen Ort ein Zweitsitz (zweiter Hauptsitz oder …
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BFH, 14.11.1995 – VIII R 8/94
Urteil
Leitsatz Ist an der Einkünfte erzielenden Untergesellschaft eine Obergesellschaft mit Gesellschaftern beteiligt, bei denen hinsichtlich dieser Einkünfte eine personenbezogene Steuervergünstigung in Betracht kommt, ist (nur) die O…
- BFH, 20.09.1999 – III R 5/95 Urteil
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BFH, 11.04.1990 – I R 38/85
Urteil
Leitsatz Ein durch die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Bundesgebiet entstehender Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG rechnet auch dann nicht zu den Einkünften aus Berli…
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BFH, 28.06.2001 – IV R 40/00
Urteil
Leitsatz Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 15 BerlinFG führt zum Eintritt des Objektverbrauchs gemäß § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG. Daran ändert nichts, dass ein bereits zuvor (im Bundesgebiet) eingetretener Objektverb…
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BFH, 14.01.1982 – IV R 32/81
Urteil
Leitsatz Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die in Berlin (West) und außerhalb von Berlin (West) Betriebstätten unterhalten, kann die nach § 23 Nr. 2 BerlinFG erforderliche Aufteilung der Einkünfte nur im Gewinn…