Rechtsprechung / § 16 BerlinFG

Entscheidungen zu § 16 BerlinFG

5 Entscheidungen · Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen

  1. BFH, 29.06.1984 – VI R 181/80 Urteil

    Leitsatz Ein Steuerpflichtiger handelt regelmäßig grob schuldhaft i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nich…

  2. BFH, 02.08.1983 – VIII R 190/80 Urteil

    Leitsatz Bei einer Änderung des Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 sind die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel nicht nur bis zur steuerlichen Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismit…

  3. BFH, 08.12.1982 – I R 9/79 Urteil

    Leitsatz Das Darlehen, das ein Gesellschafter der Personengesellschaft überläßt, ist steuerlich in der Regel Kapitaleinlage. Hierfür kann die Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 2 BerlinFG nicht gewährt werden.

  4. BFH, 10.03.1992 – VIII R 66/89 Urteil

    Leitsatz Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgle…

  5. BFH, 25.01.1984 – I R 32/79 Urteil

    Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 des 3. VermBG kann bei der Organschaft i. S. von § 7 a KStG a. F. nicht vom Organ auf den Organträger übertragen und von dessen Steuerschuld abgezogen werden, wenn sich die Steuererm…