Rechtsprechung / § 16 BerlinFG
Entscheidungen zu § 16 BerlinFG
5 Entscheidungen · Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
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BFH, 29.06.1984 – VI R 181/80
Urteil
Leitsatz Ein Steuerpflichtiger handelt regelmäßig grob schuldhaft i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nich…
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BFH, 02.08.1983 – VIII R 190/80
Urteil
Leitsatz Bei einer Änderung des Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 sind die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel nicht nur bis zur steuerlichen Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismit…
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BFH, 08.12.1982 – I R 9/79
Urteil
Leitsatz Das Darlehen, das ein Gesellschafter der Personengesellschaft überläßt, ist steuerlich in der Regel Kapitaleinlage. Hierfür kann die Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 2 BerlinFG nicht gewährt werden.
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BFH, 10.03.1992 – VIII R 66/89
Urteil
Leitsatz Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgle…
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BFH, 25.01.1984 – I R 32/79
Urteil
Leitsatz Die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 des 3. VermBG kann bei der Organschaft i. S. von § 7 a KStG a. F. nicht vom Organ auf den Organträger übertragen und von dessen Steuerschuld abgezogen werden, wenn sich die Steuererm…