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Artikel 9 · BT-Drs. 14/9007 · S. 39

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Siebten

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch)
Von den Gesamtausgaben der BAfU (im Jahr 2000 rd. 205
Mio. Euro) werden zz. ca. 90 v. H. durch den Haushalt des
Drucksache 14/9007 – 40 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
BMA aufgebracht; rd. 36 Mio. Euro davon wurden im Jahr
2000 für die Dienststellen des Bundes aufgewandt. Durch
den Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen wurden im Jahr 2000 rd. 5,5 Mio.
Euro für die Ausgaben der Ausführungsbehörde für Unfall-
versicherung des BMVBW aufgebracht.
Die neue Fassung der Absätze 3 und 4 des § 186 SGB VII
regelt das ab 1. Januar 2004 geltende Finanzierungssystem.
Die Vorschrift regelt im Einzelnen, wer die Aufwendungen
der Unfallkasse des Bundes trägt. Zu ihnen gehören auch
Personal- und Sachkosten.
Durch die Einführung des Umlageverfahrens für die Unfall-
kasse des Bundes wird deren Finanzierung an das Finanzie-
rungssystem der meisten anderen Unfallversicherungsträger
angeglichen. Die Aufwendungen der Unfallkasse für die
Dienststellen des Bundes werden ab 2004 auf diese Dienst-
stellen nach einem Schlüssel umgelegt, der sich aus den Ar-
beitsentgelten oder Versichertenzahlen sowie dem Grad des
Gefährdungsrisikos (unter Berücksichtigung der Leistungs-
aufwendungen in der Vergangenheit) ergibt. Die Einzelhei-
ten werden in einer Satzung der Unfallkasse festgelegt. Die
Neuregelung stärkt das Kostenbewusstsein und führt zu
Einsparungen.
Unter Dienststellen im Sinne der Absätze 3 und 4 sind die
Behörden (oberste Bundesbehörden und die Behörden des
jeweiligen Geschäftsbereiches) zu verstehen, für die ein
Kapitel im Bundeshaushalt eingerichtet ist.
Entsprechend dieser neuen Finanzierungsregelung werden
die o. a. 41,5 Mio. Euro aus den Haushalten des BMA und
des BMVBW ab 2004 auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.640 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 170.767–173.407 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP