Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 14/9007 · S. 38
Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches
Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall- kasse des Bundes. Zu Nummer 2 (§ 47) Klarstellung, dass die für Unternehmer vorgesehene beson- dere Berechnung des Verletztengeldes aufgrund des Jahres- arbeitsverdienstes auch für die ihnen versicherungsrechtlich gleichgestellten mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspart- ner gilt. Zu Nummer 3 (§ 96) Die Vorschrift über die Rückforderung von Geldleistungen, die nach dem Tode des Berechtigten zu Unrecht erbracht worden sind, wird an die Änderung des § 118 Abs. 4 SGB VI angeglichen (vgl. die Begründung zu dieser Ände- rung). Zu Nummer 4 (§ 113) Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) ist auch § 852 BGB geändert worden. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des § 852 sind entfallen. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr in den neuen §§ 195, 199 Abs.1 und 2 und § 203 BGB. Die Verweisung in § 113 SGB VII ist daher ent- sprechend zu ändern. Wegen der damit verbundenen Ände- rung der Vorschrift über die Hemmung der Verjährung (§ 203 BGB) wird ferner auch auf die Übergangsregelung in Artikel 229 § 6 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Gesetzbuche in der Fassung des Artikels 2 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes zur Modernisierung des Schuld- rechts verwiesen. Zu Nummer 5 (§ 114) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall- kasse des Bundes. Zu Buchstabe b Die Unfallkasse des Bundes erlässt Satzungen nach den all- gemeinen Regelungen. An die Stelle der jetzigen Verord- nungen über – den Versicherungsschutz für Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII), – die Obergrenze des Jahresarbeitsverdienstes als Re
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.584 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 163.183–170.767 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP