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Artikel 8 · BT-Drs. 14/9007 · S. 38

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches

Zu Artikel 8 (Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall-
kasse des Bundes.
Zu Nummer 2 (§ 47)
Klarstellung, dass die für Unternehmer vorgesehene beson-
dere Berechnung des Verletztengeldes aufgrund des Jahres-
arbeitsverdienstes auch für die ihnen versicherungsrechtlich
gleichgestellten mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspart-
ner gilt.
Zu Nummer 3 (§ 96)
Die Vorschrift über die Rückforderung von Geldleistungen,
die nach dem Tode des Berechtigten zu Unrecht erbracht
worden sind, wird an die Änderung des § 118 Abs. 4
SGB VI angeglichen (vgl. die Begründung zu dieser Ände-
rung).
Zu Nummer 4 (§ 113)
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) ist auch § 852
BGB geändert worden. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des
§ 852 sind entfallen. Die entsprechenden Regelungen finden
sich nunmehr in den neuen §§ 195, 199 Abs.1 und 2 und
§ 203 BGB. Die Verweisung in § 113 SGB VII ist daher ent-
sprechend zu ändern. Wegen der damit verbundenen Ände-
rung der Vorschrift über die Hemmung der Verjährung
(§ 203 BGB) wird ferner auch auf die Übergangsregelung in
Artikel 229 § 6 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bür-
gerlichen Gesetzbuche in der Fassung des Artikels 2 Nr. 2
Buchstabe b des Gesetzes zur Modernisierung des Schuld-
rechts verwiesen.
Zu Nummer 5 (§ 114)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall-
kasse des Bundes.
Zu Buchstabe b
Die Unfallkasse des Bundes erlässt Satzungen nach den all-
gemeinen Regelungen. An die Stelle der jetzigen Verord-
nungen über
– den Versicherungsschutz für Personen, die sich auf der
Unternehmensstätte aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII),
– die Obergrenze des Jahresarbeitsverdienstes als Re

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.584 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 163.183–170.767 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….

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