Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/814 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungs-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungs- gerichtsgesetzes) In Artikel 93 Abs. 2 GG ist eine neue Zuständigkeit des Bun- desverfassungsgerichts eingeführt worden. In den beiden dort genannten Fällen soll durch das Bundesverfassungsge- richt festgestellt werden können, ob eine bundesgesetzliche Regelung noch erforderlich ist im Sinne des Artikels 72 Abs. 2 GG oder ob eine Gesetzgebungskompetenz des Bun- des nicht mehr besteht. Zum einen handelt es sich um die spezielle Fallkonstellation des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1, wonach Bundesrecht, das auf Grund des Artikels 72 Abs. 2 GG in der bis zum 15. November 1994 geltenden Fassung erlassen worden ist, wegen der Änderung des Arti- kels 72 Abs. 2 GG im Jahr 1994 nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte. Zum anderen werden von Artikel 93 Abs. 2 Satz 1 GG alle übrigen Fallgestaltungen erfasst, in de- nen die Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung nachträglich entfallen ist. Antragsbefugt sind jeweils der Bundesrat, eine Landesregie- rung oder die Volksvertretung eines Landes. Vorausgesetzt wird jeweils, dass es nicht zu einem Landesrecht ermögli- chenden Bundesgesetz gekommen ist. Die Feststellungsent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt gemäß Ar- tikel 93 Abs. 2 Satz 2 GG das an sich nach Artikel 72 Abs. 4 oder Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Bundesge- setz. Die Länder können somit nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das betroffene Bundesrecht durch Landesrecht ersetzen. Diese spezifische Wirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tritt neben die nach § 31 Abs. 1 BVerfGG ohnehin bestehen- de Bindungswirkung. Die Einführung dieser neuen Zuständigkeiten des Bundes- verfassungsgerichts macht eine Anpassung und Ergänzung des Bundesverfass
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BT-Drs. 16/814, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.284–55.795 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert f8d36017aaed4b38….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP