Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 14/6881 · S. 37
Zu Artikel 13 (Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 13 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) DGB und DBwV fordern eine Verlängerung der Bezugs- dauer von Arbeitslosengeld; abgelehnt wird – auch seitens des Kommissariats der Deutschen Bischöfe – eine Verlän- gerung des (nicht der Versicherungspflicht unterliegenden) Zeitraums der Beschäftigungssuche von zwei auf vier Mo- nate vor dem Eintritt einer Versicherungspflicht. Hierzu ist zu bemerken: Die Verlängerung des (nicht versicherungspflichtigen) Zeit- raums der Beschäftigungssuche nach dem Abschluss der Schulausbildung von zwei auf vier Monate berücksichtigt, dass mit der Versicherungspflicht auf Grund des Wehrdiens- tes der Zugang zum Versicherungsanspruch auf Arbeitslo- sengeld, zu der daran anknüpfenden unbefristeten Arbeits- losenhilfe und zum gesamten Leistungsspektrum der akti- ven Arbeitsförderung eröffnet ist. Wegen der Verkürzung der Anwartschaftszeit stellt der Gesetzgeber deshalb stren- gere Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft der Betroffenen. Dabei ist auch zu bedenken, dass es sich bei diesem Personenkreis im Regelfall um Schüler handelt, die zuvor noch keine Beiträge zur Arbeitsförderung entrichtet haben. Die kürzere Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist systemgerecht. Dem Dienstleistenden wird mit der Neu- regelung das Privileg einer kürzeren Anwartschaftszeit ein- geräumt. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bereits nach sechs Monaten Wehrdienst begründet. Schon dieses Privileg begünstigt die Betroffenen gegenüber „normalen“ Arbeit- nehmern. Es besteht kein Anlass, die Betreffenden auch noch bei der Festsetzung der Dauer des Anspruchs auf Ar- beitslosengeld, d. h. im Verhältnis von Versicherungszeit und Anspruchsdauer (2:1), günstiger zu stellen. Außerdem besteht nach der Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeits- losenge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.101 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6881, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.714–158.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert bfe3ed0ddcc9c587….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP