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Artikel 13 · BT-Drs. 14/6881 · S. 37

Zu Artikel 13 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 13 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
DGB und DBwV fordern eine Verlängerung der Bezugs-
dauer von Arbeitslosengeld; abgelehnt wird – auch seitens
des Kommissariats der Deutschen Bischöfe – eine Verlän-
gerung des (nicht der Versicherungspflicht unterliegenden)
Zeitraums der Beschäftigungssuche von zwei auf vier Mo-
nate vor dem Eintritt einer Versicherungspflicht.
Hierzu ist zu bemerken:
Die Verlängerung des (nicht versicherungspflichtigen) Zeit-
raums der Beschäftigungssuche nach dem Abschluss der
Schulausbildung von zwei auf vier Monate berücksichtigt,
dass mit der Versicherungspflicht auf Grund des Wehrdiens-
tes der Zugang zum Versicherungsanspruch auf Arbeitslo-
sengeld, zu der daran anknüpfenden unbefristeten Arbeits-
losenhilfe und zum gesamten Leistungsspektrum der akti-
ven Arbeitsförderung eröffnet ist. Wegen der Verkürzung
der Anwartschaftszeit stellt der Gesetzgeber deshalb stren-
gere Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft der
Betroffenen. Dabei ist auch zu bedenken, dass es sich bei
diesem Personenkreis im Regelfall um Schüler handelt, die
zuvor noch keine Beiträge zur Arbeitsförderung entrichtet
haben.
Die kürzere Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist
systemgerecht. Dem Dienstleistenden wird mit der Neu-
regelung das Privileg einer kürzeren Anwartschaftszeit ein-
geräumt. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bereits nach
sechs Monaten Wehrdienst begründet. Schon dieses Privileg
begünstigt die Betroffenen gegenüber „normalen“ Arbeit-
nehmern. Es besteht kein Anlass, die Betreffenden auch
noch bei der Festsetzung der Dauer des Anspruchs auf Ar-
beitslosengeld, d. h. im Verhältnis von Versicherungszeit
und Anspruchsdauer (2:1), günstiger zu stellen. Außerdem
besteht nach der Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeits-
losenge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.101 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6881, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.714–158.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert bfe3ed0ddcc9c587….

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