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Artikel 1 · BT-Drs. 14/5930 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 15 SGB V)
Der bisherige Deutsche-Mark-Betrag wird in Euro umge-
rechnet und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ge-
rundet. Die Gebühr für die Ausstellung der Krankenversi-
chertenkarte wird geringfügig abgesenkt.
Zu Nummer 2 (§ 20 SGB V)
Die Umstellung des Betrages von fünf Deutsche Mark bzw.
eine Deutsche Mark auf Euro wird prozentgenau durchge-
führt. Durch die Anbindung an die Bezugsgröße nach § 18
Abs. 1 SGB IV wird der Ausgangsbetrag zwangsläufig zu
einer ungerundeten Größe. Zudem handelt es sich nicht um
eine Rechengröße, die den Versicherten unmittelbar betrifft,
sondern um eine Rechengröße, die sich unmittelbar an die
Krankenkassen richtet.
Zu Nummer 3 (§ 23 SGB V)
Zu Buchstabe a
Der Zuschuss für medizinische Vorsorgeleistungen wird
von 15 Deutsche Mark umgestellt auf 8 Euro. Die Glättung
nach oben ist verwaltungspraktikabel und versicherten-
freundlich. Die Zuschussgrenze erhöht sich geringfügig.
Zu Buchstabe b
Der Zuschuss für medizinische Vorsorgeleistungen für
Kleinkinder wird von 30 Deutsche Mark auf 16 Euro umge-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/5930
stellt. Die Glättung nach oben ist verwaltungspraktikabel
und versichertenfreundlich. Die Zuschussgrenze erhöht sich
geringfügig.
Zu Nummer 4 (§ 31 SGB V)
Zu Buchstabe a
Die Arzneimittelzuzahlung wird von 8, 9 und 10 Deutsche
Mark durch eine Glättung nach unten auf 4, 4,5 und 5 Euro
vollzogen. Die Regelung ist verwaltungspraktikabel und
versichertenfreundlich. Sie führt zu einer geringfügigen
Entlastung der Patienten bei der Zuzahlung.
Zu Buchstabe b
Die Zuzahlung für Verbandmitteln wird von 8 Deutsche
Mark auf 4 Euro umgestellt. Die Glättung nach unten ist
verwaltungspraktikabel und versichertenfreu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.706 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5930, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.462–41.168 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert f363f09eba2570a6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP