Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/5930 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 15 SGB V) Der bisherige Deutsche-Mark-Betrag wird in Euro umge- rechnet und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ge- rundet. Die Gebühr für die Ausstellung der Krankenversi- chertenkarte wird geringfügig abgesenkt. Zu Nummer 2 (§ 20 SGB V) Die Umstellung des Betrages von fünf Deutsche Mark bzw. eine Deutsche Mark auf Euro wird prozentgenau durchge- führt. Durch die Anbindung an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV wird der Ausgangsbetrag zwangsläufig zu einer ungerundeten Größe. Zudem handelt es sich nicht um eine Rechengröße, die den Versicherten unmittelbar betrifft, sondern um eine Rechengröße, die sich unmittelbar an die Krankenkassen richtet. Zu Nummer 3 (§ 23 SGB V) Zu Buchstabe a Der Zuschuss für medizinische Vorsorgeleistungen wird von 15 Deutsche Mark umgestellt auf 8 Euro. Die Glättung nach oben ist verwaltungspraktikabel und versicherten- freundlich. Die Zuschussgrenze erhöht sich geringfügig. Zu Buchstabe b Der Zuschuss für medizinische Vorsorgeleistungen für Kleinkinder wird von 30 Deutsche Mark auf 16 Euro umge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/5930 stellt. Die Glättung nach oben ist verwaltungspraktikabel und versichertenfreundlich. Die Zuschussgrenze erhöht sich geringfügig. Zu Nummer 4 (§ 31 SGB V) Zu Buchstabe a Die Arzneimittelzuzahlung wird von 8, 9 und 10 Deutsche Mark durch eine Glättung nach unten auf 4, 4,5 und 5 Euro vollzogen. Die Regelung ist verwaltungspraktikabel und versichertenfreundlich. Sie führt zu einer geringfügigen Entlastung der Patienten bei der Zuzahlung. Zu Buchstabe b Die Zuzahlung für Verbandmitteln wird von 8 Deutsche Mark auf 4 Euro umgestellt. Die Glättung nach unten ist verwaltungspraktikabel und versichertenfreu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.706 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5930, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.462–41.168 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert f363f09eba2570a6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP