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Artikel 7 · BT-Drs. 14/2658 · S. 61

Zu Artikel 7 – Umstellung von Vorschriften

Zu Artikel 7 – Umstellung von Vorschriften
auf Euro
Zu Absatz 1 – Änderung von § 6 Abs. 2 des Vermögens-
zuordnungsgesetzes
§ 6 Abs. 3 Satz 2 des V ermögenszuordnungsgesetzes legt
den Gegenstandswert in gerichtlichen V erfahren nach dem
Gesetz auf 10 000 Deutsche Mark fest. Der Betrag soll im
Verhältnis 2 : 1 auf Euro umgestellt werden. Der sich nach
dem Umstellungskurs ergebende Wert wird damit leicht ab-
gesenkt.
Zu Absatz 2 – Änderung von § 19 Abs. 1 des Bodenson-
derungsgesetzes
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Bodensonderungsgesetzes ist
gegen die Entscheidung des Landgerichts das Rechtsmittel
der Beschwerde dann zulässig, wenn der W ert des Be-
schwerdegegenstandes 10 000 Deutsche Mark übersteigt.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes zur Zulässigkeit des
Rechtsmittels im Bodensonderungsverfahren soll mindes-
tens 5 000 Euro betragen.
Zu Absatz 3 – Neufassung von § 9 Abs. 2 Satz 2 der
Grundstücksverkehrsordnung
Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung
beträgt die Höchstgebühr für die Erteilung einer Grund-
stücksverkehrsgenehmigung 500 Deutsche Mark. Diese
Höchstgebühr soll nach der Einführung des Euro 250 Euro
betragen.
Zu Absatz 4 – Änderung von § 21a des Investitionsvor-
ranggesetzes
Nach § 21a Abs. 3 Satz 2 des Investitionsvorranggesetzes
dürfen die durch den V erfügungsberechtigten nach dieser
Vorschrift zulässigen Modernisierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden insgesamt einen W ertumfang von durch-
schnittlich 50 000 Deutsche Mark je W ohneinheit nicht
überschneiden. Die V orschrift dient dem Schutz des nach
dem V ermögensgesetz Berechtigten, der nach erfolgter
Rückübertragung die Leistungen zu ersetzen hat. Es er -
scheint sachgerecht, den Betrag im Verhältnis 2 : 1 auf Euro
umzustellen. Der sich nach dem Umstellungskurs er ge-
bende Wert wird damit abgesen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.017 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/2658, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 347.815–353.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert cc77bf3225ee932f….

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