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Artikel 3 · BT-Drs. 14/6853 · S. 36

Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris-

Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris-
tete Arbeitsverträge mit Ärzten in der
Weiterbildung)
§ 1 Abs. 6 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit
Ärzten in der Weiterbildung enthält eine Verweisung auf das
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftli-
chem Personal an Forschungseinrichtungen, das mit
Artikel 2 aufgehoben wird. Die Neufassung der Vorschrift
trägt dem Rechnung und passt den Verweis auf das Hoch-
schulrahmengesetz mit der durch dieses Änderungsgesetz
geschaffenen Rechtslage an.

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Herkunft

BT-Drs. 14/6853, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 172.570–173.098 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 27f8115b1c6b6bbf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP