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Artikel 1 · BT-Drs. 16/4842 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha-
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha- bilitierungsgesetzes) Dieser Artikel regelt die Einführung einer besonderen Zu- wendung für Haftopfer als weitere soziale Ausgleichsleis- tung. Hierzu wird ein § 17a in das Strafrechtliche Rehabili- tierungsgesetz eingefügt. Damit sind Änderungen bei der Regelung über die Unterstützungsleistungen in § 18 und der Behördenzuständigkeit in § 25 des Strafrechtlichen Rehabi- litierungsgesetzes verbunden. Zu Nummer 1 (Verlängerung der Antragsfrist, § 7) Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2834) wurden die bereits mehrfach verlängerten Antrags- fristen in den Rehabilitierungsgesetzen vom 31. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2007 erneut verlängert. Die Fristverlängerung im Dezember 2003 gab Anlass zur An- nahme, dass der Zeitraum von vier Jahren ausreichend sein würde, allen potentiellen Antragsberechtigten die Möglich- keit einzuräumen, sich zu informieren und zu entscheiden, ob sie Anträge auf Rehabilitierung und Leistungsgewährung nach den Rehabilitierungsgesetzen stellen. Die in den Jahren 2004 bis 2006 von den Bundesländern erstellten Sta- tistiken machen jedoch deutlich, dass nach wie vor konti- nuierlich Anträge auf strafrechtliche, berufliche und verwal- tungsrechtliche Rehabilitierung von Verfolgten der SED- Diktatur gestellt werden. Diese Tendenz setzt sich auch im Jahr 2007 fort. Sie lässt den Schluss zu, dass auch über 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung eine große Anzahl politisch Verfolgter noch nicht von der Möglichkeit der Rehabilitierung Gebrauch gemacht hat. Zu Nummer 2 (§ 16 Abs. 3) Folgeänderung der Einführung einer besonderen Zuwen- dung für Haftopfer. Zu Nummer 3 (§ 17) Zu Buchstabe a Die noch im Gesetzestext enthaltene
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.053 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/4842, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.279–26.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 957b809fc815cfd3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP