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Artikel 8 · BT-Drs. 14/4222 · S. 32

Zu Artikel 8 (Änderung der Steuerberatergebühren-

Zu Artikel 8 (Änderung der Steuerberatergebühren-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 3 StBGebV)
Der Wert soll in Anlehnung an den Euro-Betrag, der in
Artikel 7 Nr. 3 für den korrespondierenden Gebührenbetrag
in § 11 Abs. 2 BRAGO vorgesehenen ist, neu festgesetzt
werden.
Zu Nummer 2 (§ 13 StBGebV)
Die Werte sollen nach dem offiziellen Euro-Kurs umgerech-
net und dann jeweils auf den nächsten vollen Euro-Betrag
abgerundet werden.
Zu Nummer 3, 4 und 5 (§§ 16, 18 und 21 StBGebV)
Die Werte sollen überwiegend in Anlehnung an die
Euro-Beträge, die in Artikel 7 Nr. 4, 6 und 7 für die korres-
pondierenden Gebührenbeträge in den §§ 20, 26 Abs. 2 und
§ 28 BRAGO vorgesehen sind, neu festgesetzt werden.
Lediglich der Betrag von 37,50 DM in § 21 Abs. 1
StBGebV, der nicht dem in der BRAGO vorgesehenen Be-
trag entspricht, soll nach dem offiziellen Euro-Kurs umge-
rechnet und dann auf den nächsten vollen Euro-Betrag ab-
gerundet werden.
Zu Nummer 6, 7, 8 (§§ 24, 25 und 27 StBGebV)
Die Umrechnung der Gegenstandswerte soll in Anlehnung
an die Vorgehensweise in Artikel 7 für Gegenstandswerte
der BRAGO im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro erfolgen.
Zu Nummer 9 (§ 34 StBGebV)
Die Werte des Gebührenrahmens für die Lohnbuchführung
sollen nach offiziellem Euro-Kurs umgerechnet und danach
kaufmännisch auf- oder abgerundet werden.
Zu Nummer 10 und 11 (§§ 35 und 39 StBGebV)
Die Umrechnung der Gegenstandswerte soll in Anlehnung
an die Vorgehensweise in Artikel 7 für Gegenstandswerte
der BRAGO im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro erfolgen.
Zu Nummer 12 (Anlage 1 zur StBGebV – Tabelle A)
Die Ermittlung der vorgeschlagenen Gegenstandswerte in
Euro erfolgte in Anlehnung an die in Artikel 7 Nr. 3 vorge-
sehene Umrechnung der entsprechenden Werte der Tabelle
nach § 11 Abs. 1 BRAGO.
Die volle Gebühr in Euro wurde bis zum Gegens

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.496 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4222, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.908–99.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert e0388619f06ffc1d….

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