Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 14/4222 · S. 32
Zu Artikel 8 (Änderung der Steuerberatergebühren-
Zu Artikel 8 (Änderung der Steuerberatergebühren- verordnung) Zu Nummer 1 (§ 3 StBGebV) Der Wert soll in Anlehnung an den Euro-Betrag, der in Artikel 7 Nr. 3 für den korrespondierenden Gebührenbetrag in § 11 Abs. 2 BRAGO vorgesehenen ist, neu festgesetzt werden. Zu Nummer 2 (§ 13 StBGebV) Die Werte sollen nach dem offiziellen Euro-Kurs umgerech- net und dann jeweils auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet werden. Zu Nummer 3, 4 und 5 (§§ 16, 18 und 21 StBGebV) Die Werte sollen überwiegend in Anlehnung an die Euro-Beträge, die in Artikel 7 Nr. 4, 6 und 7 für die korres- pondierenden Gebührenbeträge in den §§ 20, 26 Abs. 2 und § 28 BRAGO vorgesehen sind, neu festgesetzt werden. Lediglich der Betrag von 37,50 DM in § 21 Abs. 1 StBGebV, der nicht dem in der BRAGO vorgesehenen Be- trag entspricht, soll nach dem offiziellen Euro-Kurs umge- rechnet und dann auf den nächsten vollen Euro-Betrag ab- gerundet werden. Zu Nummer 6, 7, 8 (§§ 24, 25 und 27 StBGebV) Die Umrechnung der Gegenstandswerte soll in Anlehnung an die Vorgehensweise in Artikel 7 für Gegenstandswerte der BRAGO im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro erfolgen. Zu Nummer 9 (§ 34 StBGebV) Die Werte des Gebührenrahmens für die Lohnbuchführung sollen nach offiziellem Euro-Kurs umgerechnet und danach kaufmännisch auf- oder abgerundet werden. Zu Nummer 10 und 11 (§§ 35 und 39 StBGebV) Die Umrechnung der Gegenstandswerte soll in Anlehnung an die Vorgehensweise in Artikel 7 für Gegenstandswerte der BRAGO im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro erfolgen. Zu Nummer 12 (Anlage 1 zur StBGebV – Tabelle A) Die Ermittlung der vorgeschlagenen Gegenstandswerte in Euro erfolgte in Anlehnung an die in Artikel 7 Nr. 3 vorge- sehene Umrechnung der entsprechenden Werte der Tabelle nach § 11 Abs. 1 BRAGO. Die volle Gebühr in Euro wurde bis zum Gegens
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.496 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4222, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.908–99.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert e0388619f06ffc1d….
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