Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 14/5640 · S. 20
Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Er-
Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Er- stattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten) Zu Nummer 1 (§ 1) Folgeänderung aufgrund der Ergänzung von § 291c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch Aufwendungen, die durch die Berücksichtigung von Arbeitsverdiensten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets in der Zeit von März 1971 bis Dezember 1973 bei Beschäf- tigten der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post entstehen. Zu den Aufwendungen gehören auch abgeleitete Kosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ge- samtleistungsbewertung entstehen. Zu Nummer 2 (§ 2) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die durch die Be- rücksichtigung der Arbeitsverdienste oberhalb der Beitrags- bemessungsgrenze der Sozialpflichtversicherung entstehen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.897–78.745 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 5a0e3fa8d733bcf5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP