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Artikel 8 · BT-Drs. 14/5640 · S. 20

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Er-

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Er-
stattung einigungsbedingter Leistungen
an die Träger der Rentenversicherung
der Arbeiter und der Angestellten)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Folgeänderung aufgrund der Ergänzung von § 291c des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch Aufwendungen,
die durch die Berücksichtigung von Arbeitsverdiensten
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets
in der Zeit von März 1971 bis Dezember 1973 bei Beschäf-
tigten der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post
entstehen. Zu den Aufwendungen gehören auch abgeleitete
Kosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ge-
samtleistungsbewertung entstehen.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die durch die Be-
rücksichtigung der Arbeitsverdienste oberhalb der Beitrags-
bemessungsgrenze der Sozialpflichtversicherung entstehen.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.897–78.745 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 5a0e3fa8d733bcf5….

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