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Artikel 1 · BT-Drs. 14/5640 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Anspruchs- und An-
Zu Artikel 1 (Änderung des Anspruchs- und An- wartschaftsüberführungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4) Zu Buchstabe a Die Regelung setzt das Urteil des Bundesverfassungs- gerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/ 95) um, wonach die aus dem Einigungsvertrag abzuleitende Vertrauensschutzregelung auf den 30. Juni 1995 erweitert wird. Zu Buchstabe b Es erfolgt eine Anpassung an die Änderungen in Artikel 2 Nr. 4 (§ 307b). Es wird sichergestellt, dass auch für Zugangsrentner im Zeitraum 1. Januar 1992 bis 30. Juni 1995 jeweils der höchste Betrag, also entweder die nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellte Rente, der fiktiv nach dem Recht der jeweiligen Versorgungsordnung festgestellte besitzgeschützte Zahlbetrag oder der um 6,84 v. H. erhöhte statische Zahlbetrag zur Auszahlung gelangt. Angepasst wird, wie bei Bestandsrentnern, nur der besitzge- schützte Zahlbetrag, wie er sich gemäß den für Juli 1990 auf der Grundlage des im Beitrittsgebiet geltenden Rentenrechts und der maßgebenden leistungsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Versorgungssystems errechnet. Die Anpassung erfolgt nach der Regelung in § 307b Abs. 5. Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung nach Buch- stabe b für Renten wegen Todes. Zu Nummer 2 (§ 6) Zu Buchstabe a Die Klarstellung verdeutlicht, dass Arbeitsentgelte und Ar- beitseinkommen, die der Versorgungsträger in tatsächlicher Höhe überführt, nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungs- grenze für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der Rentenversicherungsträger bei der Berechnung des Renten- anspruchs diese Grenze zu beachten. Zu Buchstabe b Klarstellung, dass als rentenrechtlich berücksichtigungs- fähiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.057 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/5640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.301–54.358 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 5a0e3fa8d733bcf5….
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