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Artikel 1 · BT-Drs. 14/5640 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Anspruchs- und An-

Zu Artikel 1 (Änderung des Anspruchs- und An-
wartschaftsüberführungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 4)
Zu Buchstabe a
Die Regelung setzt das Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/
95) um, wonach die aus dem Einigungsvertrag abzuleitende
Vertrauensschutzregelung auf den 30. Juni 1995 erweitert
wird.
Zu Buchstabe b
Es erfolgt eine Anpassung an die Änderungen in Artikel 2
Nr. 4 (§ 307b).
Es wird sichergestellt, dass auch für Zugangsrentner im
Zeitraum 1. Januar 1992 bis 30. Juni 1995 jeweils der
höchste Betrag, also entweder die nach den Vorschriften des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellte Rente, der
fiktiv nach dem Recht der jeweiligen Versorgungsordnung
festgestellte besitzgeschützte Zahlbetrag oder der um 6,84
v. H. erhöhte statische Zahlbetrag zur Auszahlung gelangt.
Angepasst wird, wie bei Bestandsrentnern, nur der besitzge-
schützte Zahlbetrag, wie er sich gemäß den für Juli 1990 auf
der Grundlage des im Beitrittsgebiet geltenden Rentenrechts
und der maßgebenden leistungsrechtlichen Regelungen des
jeweiligen Versorgungssystems errechnet. Die Anpassung
erfolgt nach der Regelung in § 307b Abs. 5.
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung nach Buch-
stabe b für Renten wegen Todes.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Die Klarstellung verdeutlicht, dass Arbeitsentgelte und Ar-
beitseinkommen, die der Versorgungsträger in tatsächlicher
Höhe überführt, nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungs-
grenze für die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der
Rentenversicherungsträger bei der Berechnung des Renten-
anspruchs diese Grenze zu beachten.
Zu Buchstabe b
Klarstellung, dass als rentenrechtlich berücksichtigungs-
fähiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.057 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5640, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.301–54.358 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 5a0e3fa8d733bcf5….

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