Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/1935 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einfügung der §§ 11a, 34d und 34e. Zu Nummer 2 (§11a) Mit § 11a wird in Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie die Register- und Auskunftsstelleneinrichtung geregelt. Zu Absatz 1 Nach Absatz 1 wird das Vermittlerregister von den IHK geführt (Registerbehörden), die gleichzeitig Zulassungs- stellen nach den §§ 34d und 34e sind, so dass Zulassung und Registrierung zeitgleich erfolgen können. Die IHK haben nach dem Umweltauditgesetz bereits eine gemein- same Stelle als Auskunftsstelle errichtet; sie bedienen sich auch für das vernetzte Register dieser gemeinsamen Stelle. Die im Register eingetragenen Informationen sollen ent- sprechend aktuell gehalten werden, um einen effektiven Nutzen des Registers als Informationsquelle für den Kun- den, die Versicherungsunternehmen und (ausländische) Be- hörden zu gewährleisten. Wie das VVG bezeichnet die GewO den Kunden zur Vereinfachung des Gesetzeswort- lauts als Versicherungsnehmer, auch wenn er z. B. zum Zeitpunkt der Informationsübermittlung nach dem neuen § 42d Abs. 1 VVG genau genommen noch kein Versiche- rungsnehmer ist. Die Registerbehörde unterliegt der Aufsicht der obersten Landesbehörde. Zu Absatz 2 In Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie wird das Register internetbasiert geführt, wo- durch der Allgemeinheit ein leichter und schneller Zugang ermöglicht wird. Auskünfte aus dem Register können dane- ben im schriftlichen Verfahren erteilt werden. Zu Absatz 3 Absatz 3 Satz 2 regelt die Datenlöschung. Das Verzeichnis nach Absatz 3 Satz 3 soll den Versicherungsunternehmen ermöglichen, ihrer Prüfungspflicht nach § 80 VAG nachzu- kommen. Es enthält für einen Monat lediglich einen stark
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.680 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1935, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.736–103.416 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert da8104baa69ddf5e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP