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Artikel 1 · BT-Drs. 16/1935 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einfügung der
§§ 11a, 34d und 34e.
Zu Nummer 2 (§11a)
Mit § 11a wird in Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 der
Richtlinie die Register- und Auskunftsstelleneinrichtung
geregelt.
Zu Absatz 1
Nach Absatz 1 wird das Vermittlerregister von den IHK
geführt (Registerbehörden), die gleichzeitig Zulassungs-
stellen nach den §§ 34d und 34e sind, so dass Zulassung
und Registrierung zeitgleich erfolgen können. Die IHK
haben nach dem Umweltauditgesetz bereits eine gemein-
same Stelle als Auskunftsstelle errichtet; sie bedienen sich
auch für das vernetzte Register dieser gemeinsamen Stelle.
Die im Register eingetragenen Informationen sollen ent-
sprechend aktuell gehalten werden, um einen effektiven
Nutzen des Registers als Informationsquelle für den Kun-
den, die Versicherungsunternehmen und (ausländische) Be-
hörden zu gewährleisten. Wie das VVG bezeichnet die
GewO den Kunden zur Vereinfachung des Gesetzeswort-
lauts als Versicherungsnehmer, auch wenn er z. B. zum
Zeitpunkt der Informationsübermittlung nach dem neuen
§ 42d Abs. 1 VVG genau genommen noch kein Versiche-
rungsnehmer ist.
Die Registerbehörde unterliegt der Aufsicht der obersten
Landesbehörde.
Zu Absatz 2
In Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der
Richtlinie wird das Register internetbasiert geführt, wo-
durch der Allgemeinheit ein leichter und schneller Zugang
ermöglicht wird. Auskünfte aus dem Register können dane-
ben im schriftlichen Verfahren erteilt werden.
Zu Absatz 3
Absatz 3 Satz 2 regelt die Datenlöschung. Das Verzeichnis
nach Absatz 3 Satz 3 soll den Versicherungsunternehmen
ermöglichen, ihrer Prüfungspflicht nach § 80 VAG nachzu-
kommen. Es enthält für einen Monat lediglich einen stark

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.680 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1935, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.736–103.416 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert da8104baa69ddf5e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP