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Artikel 24 · BT-Drs. 14/3554 · S. 58
Zu Artikel 24 (Einführungsgesetz zur
Zu Artikel 24 (Einführungsgesetz zur Abgabenordnung) Zu Nummer 1 bis 6 (§§ 1, 4, 8, 9a, 15 und 16) Der Artikel enthält die Übergangsregelungen zu den Ände- rungen der Abgabenordnung, zur Änderung der Mittei- lungsverordnung und zur Neufassung der Kleinbetragsver- ordnung. Hinsichtlich der Übergangsvorschriften zum Verspätungs- zuschlag und zur Kleinbetragsverordnung berücksichtigt sie, dass Steuerfestsetzungen in Euro erstmals für nach dem 31. Dezember 2001 beginnende Besteuerungszeiträume er- folgen (vgl. Tz. 3.2.1 und 3.2.2 des „Euro-Einführungs- schreibens“ vom 15. Dezember 1998, Bundessteuerblatt Teil I S. 1625). Bei der Umstellung der Zinsberechnung sollen folgende Be- sonderheiten gelten: Die Rundung nach § 238 Abs. 2 AO soll unabhängig vom Zeitpunkt der Zinsfestsetzung in Ab- hängigkeit vom Zinslauf erfolgen. Maßgebend ist, inwie- weit Zinsen für volle Monate berechnet werden, die nach der Umstellung auf den Euro begonnen haben. Da die Run- dungsregelung nach § 239 Abs. 2 Satz 1 AO und die Klein- betragsgrenze nach § 239 Abs. 2 Satz 2 AO erst unmittelbar bei der Zinsfestsetzung zu beachten sind, ist die Anwen- dung der neuen Regelungen hierbei an den Zeitpunkt der Festsetzung der Zinsen geknüpft. Die Umstellung der Berechnung von Säumniszuschlägen soll hinsichtlich der Rundung nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Zeitpunkt der Erhebung der Säumniszu- schläge in Abhängigkeit von ihrer Entstehung erfolgen. Maßgebend ist, inwieweit Säumniszuschläge für angefan- gene Monate entstehen, die nach der Umstellung auf den Euro begonnen haben.
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Herkunft
BT-Drs. 14/3554, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 146.272–147.844 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 800f447cd4c7bc4c….
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