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Artikel 24 · BT-Drs. 14/3554 · S. 58

Zu Artikel 24 (Einführungsgesetz zur

Zu Artikel 24 (Einführungsgesetz zur
Abgabenordnung)
Zu Nummer 1 bis 6 (§§ 1, 4, 8, 9a, 15 und 16)
Der Artikel enthält die Übergangsregelungen zu den Ände-
rungen der Abgabenordnung, zur Änderung der Mittei-
lungsverordnung und zur Neufassung der Kleinbetragsver-
ordnung.
Hinsichtlich der Übergangsvorschriften zum Verspätungs-
zuschlag und zur Kleinbetragsverordnung berücksichtigt
sie, dass Steuerfestsetzungen in Euro erstmals für nach dem
31. Dezember 2001 beginnende Besteuerungszeiträume er-
folgen (vgl. Tz. 3.2.1 und 3.2.2 des „Euro-Einführungs-
schreibens“ vom 15. Dezember 1998, Bundessteuerblatt
Teil I S. 1625).
Bei der Umstellung der Zinsberechnung sollen folgende Be-
sonderheiten gelten: Die Rundung nach § 238 Abs. 2 AO
soll unabhängig vom Zeitpunkt der Zinsfestsetzung in Ab-
hängigkeit vom Zinslauf erfolgen. Maßgebend ist, inwie-
weit Zinsen für volle Monate berechnet werden, die nach
der Umstellung auf den Euro begonnen haben. Da die Run-
dungsregelung nach § 239 Abs. 2 Satz 1 AO und die Klein-
betragsgrenze nach § 239 Abs. 2 Satz 2 AO erst unmittelbar
bei der Zinsfestsetzung zu beachten sind, ist die Anwen-
dung der neuen Regelungen hierbei an den Zeitpunkt der
Festsetzung der Zinsen geknüpft.
Die Umstellung der Berechnung von Säumniszuschlägen
soll hinsichtlich der Rundung nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO
unabhängig vom Zeitpunkt der Erhebung der Säumniszu-
schläge in Abhängigkeit von ihrer Entstehung erfolgen.
Maßgebend ist, inwieweit Säumniszuschläge für angefan-
gene Monate entstehen, die nach der Umstellung auf den
Euro begonnen haben.

BT-Drs. 14/3554 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/3554, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 146.272–147.844 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 800f447cd4c7bc4c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP