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Artikel 36 · BT-Drs. 16/5385 · S. 108
Zu Artikel 36
Zu Artikel 36 Zu Nummer 1 Die Änderung in Absatz 3 Satz 1 trägt dem völkerrecht- lichen Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Euro- päische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt ha- ben, z. B. im Abkommen zwischen der Europäischen Ge- meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6). Die Verträge gelten ohne Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne der Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprüche auch für die Begünstigten dieser Ver- träge bestehen. Zum anderen dient Satz 1 der redaktionellen Klarstellung und Anpassung an Artikel 5 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richt- linie 2005/36/EG. Im Übrigen wird der Text redaktionell an den EG-Vertrag angepasst. Die Ersetzung des Wortes „Anzeigepflicht“ durch das Wort „Meldepflicht“ in Absatz 3 Satz 2 dient der Anpassung an Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Änderung in Absatz 1 Nr. 1 trägt dem völkerrechtlichen Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Europäische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, z. B. im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6). Die Verträge gelten ohne Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne der Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprü- che auch für die Begünstigten dieser Verträge bestehen. Die neue Nummer 5 dient der Umsetzung von Artikel 53 der Richtlinie 2005/36/EG. Die Bewertung der Sprachkenntnisse stellt e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.761 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/5385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 567.237–582.998 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert de40437a72a3f490….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP