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Artikel 36 · BT-Drs. 16/5385 · S. 108

Zu Artikel 36

Zu Artikel 36
Zu Nummer 1
Die Änderung in Absatz 3 Satz 1 trägt dem völkerrecht-
lichen Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Euro-
päische Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber
weiteren Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt ha-
ben, z. B. im Abkommen zwischen der Europäischen Ge-
meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die
Freizügigkeit (ABl. EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6).
Die Verträge gelten ohne Umsetzung aus sich heraus, doch
soll hier im Sinne der Rechtsklarheit verdeutlicht werden,
dass Rechtsansprüche auch für die Begünstigten dieser Ver-
träge bestehen.
Zum anderen dient Satz 1 der redaktionellen Klarstellung
und Anpassung an Artikel 5 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richt-
linie 2005/36/EG. Im Übrigen wird der Text redaktionell an
den EG-Vertrag angepasst.
Die Ersetzung des Wortes „Anzeigepflicht“ durch das Wort
„Meldepflicht“ in Absatz 3 Satz 2 dient der Anpassung an
Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Änderung in Absatz 1 Nr. 1 trägt dem völkerrechtlichen
Umstand Rechnung, dass Deutschland und die Europäische
Gemeinschaft in gemischten Verträgen gegenüber weiteren
Staaten u. a. berufsbezogene Rechte gewährt haben, z. B. im
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl.
EG Nr. L 114 vom 30. April 2002 S. 6). Die Verträge gelten
ohne Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne
der Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprü-
che auch für die Begünstigten dieser Verträge bestehen.
Die neue Nummer 5 dient der Umsetzung von Artikel 53
der Richtlinie 2005/36/EG.
Die Bewertung der Sprachkenntnisse stellt e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.761 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 567.237–582.998 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert de40437a72a3f490….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP