Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/24 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 13) Der Entwurf schafft die Kostenerstattung für Pflichtver- sicherte ab. Die Kostenerstattung ist ein der solidari- schen gesetzlichen Krankenversicherung fremdes Ele- ment. Die Abschaffung ist daher zur Aufwertung des Solidar- und Sachleistungsprinzips geboten. Ob und inwieweit auch für freiwillig Versicherte die Möglichkeit der Kostenerstattung beseitigt werden sollte, soll im Rahmen des dem Vorschaltgesetz folgenden Strukturreformgesetzes entschieden werden. Zu Nummer 2 (§ 29) Die Regelung stellt sicher, daß alle kieferorthopädischen Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenver- sicherung als Sachleistung zu erfolgen haben. Damit erfolgt die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen wieder über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Wie bisher bleibt der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) Abrechnungsgrundlage. Im übrigen bleibt der bisherige Inhalt der kieferorthopädischen Be- handlung unberührt. Zu Nummer 3 (§ 30) Zu Absatz 1 Die Vorschrift regelt, daß zukünftig alle Versicherten, und somit auch nach dem 31. Dezember 1978 Geborene, wieder Anspruch auf Zahnersatz haben. Damit wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Generationen wie- der Geltung verschafft. Weiter sieht die Vorschrift vor, daß die Versorgung mit Zahnersatz als Sachleistung erfolgt. Abrechnungsbasis für vertragszahnärztliche prothetische Leistungen ist wieder der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ver- tragszahnärztlichen Leistungen, wie er am 31. Dezember 1997 bestand. Die zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz sind Bestandteil der Gesamt- vergütung (§ 85 Abs. 1). Die Abrechnung dieser Lei- stungen erfolgt über die Kassenzahnärztlichen Vereini- gungen. Die gesetzliche Änderu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.442 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/24, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.236–90.678 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 57bfb1a3baa3484d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP