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Artikel 1 · BT-Drs. 14/24 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 13)
Der Entwurf schafft die Kostenerstattung für Pflichtver-
sicherte ab. Die Kostenerstattung ist ein der solidari-
schen gesetzlichen Krankenversicherung fremdes Ele-
ment. Die Abschaffung ist daher zur Aufwertung des
Solidar- und Sachleistungsprinzips geboten.
Ob und inwieweit auch für freiwillig Versicherte die
Möglichkeit der Kostenerstattung beseitigt werden sollte,
soll im Rahmen des dem Vorschaltgesetz folgenden
Strukturreformgesetzes entschieden werden.
Zu Nummer 2 (§ 29)
Die Regelung stellt sicher, daß alle kieferorthopädischen
Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenver-
sicherung als Sachleistung zu erfolgen haben. Damit
erfolgt die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen
wieder über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Wie
bisher bleibt der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche
Leistungen (Bema) Abrechnungsgrundlage. Im übrigen
bleibt der bisherige Inhalt der kieferorthopädischen Be-
handlung unberührt.
Zu Nummer 3 (§ 30)
Zu Absatz 1
Die Vorschrift regelt, daß zukünftig alle Versicherten,
und somit auch nach dem 31. Dezember 1978 Geborene,
wieder Anspruch auf Zahnersatz haben. Damit wird dem
Grundsatz der Gleichbehandlung der Generationen wie-
der Geltung verschafft.
Weiter sieht die Vorschrift vor, daß die Versorgung mit
Zahnersatz als Sachleistung erfolgt. Abrechnungsbasis
für vertragszahnärztliche prothetische Leistungen ist
wieder der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ver-
tragszahnärztlichen Leistungen, wie er am 31. Dezember
1997 bestand. Die zahnärztlichen Leistungen bei der
Versorgung mit Zahnersatz sind Bestandteil der Gesamt-
vergütung (§ 85 Abs. 1). Die Abrechnung dieser Lei-
stungen erfolgt über die Kassenzahnärztlichen Vereini-
gungen. Die gesetzliche Änderu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.442 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/24, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.236–90.678 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 57bfb1a3baa3484d….

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