Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/3656 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) Artikel 8 Abs. 2 des EU-Rahmenbeschlusses erfordert die Verantwortlichkeit einer juristischen Person grundsätzlich bereits dann, wenn mangelnde Überwachung oder Kontrolle einer ihrer Leitungspersonen die Begehung der in den Artikeln 2, 3, 4 und 5 genannten Straftaten ermöglicht hat. Eine entsprechende Vorgabe enthält Artikel 12 Abs. 2 des Europarat-Übereinkommens im Hinblick auf die dort um- schriebenen Delikte. Die Tatbestände der §§ 202a, 202b, 202c, 303a und 303b StGB, auch in Verbindung mit den §§ 26, 27 StGB, mit denen die Vorgaben der Artikel 2 bis 5 des EU-Rahmenbeschlusses und der Artikel 2 bis 8 und 11 Abs. 1 des Europarat-Übereinkommens umgesetzt werden, sind Allgemeindelikte, die von jedermann verwirklicht werden können. Die in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorge- sehene Streichung der Wörter „als solchen“ soll daher klar- stellen, dass § 130 OWiG nicht nur Sonderdelikte erfasst, sondern – ebenso wie § 30 OWiG – grundsätzlich auch All- gemeindelikte erfassen kann (so schon die h. M. zum bishe- rigen Recht, vgl. u. a. Göhler/König, OWiG, 14. Aufl., § 130 Rn. 18 m. N.; a. A. Rogall in Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 130 Rn. 87 ff., ebenfalls m. N.). Daher können auch die vorstehend genannten Straftatbestände des Ausspä- hens von Daten, des Abfangens von Daten, des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Datenverän- derung und der Computersabotage taugliche Bezugstaten nach § 130 OWiG sein und damit über diese Vorschrift eine Verantwortlichkeit der juristischen Person nach § 30 OWiG begründen. Trotz dieser Streichung bleibt es aber bei dem – auch bei § 30 OWiG geltenden – Erfordernis, dass die Pflichtverlet- zung im Zusammenhang mit der Betriebs- oder Unterneh- mensführung erfolgt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.696 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3656, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.480–57.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 0d909c71b8bebfe3….
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