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Artikel 2 · BT-Drs. 16/3656 · S. 14

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten)
Artikel 8 Abs. 2 des EU-Rahmenbeschlusses erfordert die
Verantwortlichkeit einer juristischen Person grundsätzlich
bereits dann, wenn mangelnde Überwachung oder Kontrolle
einer ihrer Leitungspersonen die Begehung der in den
Artikeln 2, 3, 4 und 5 genannten Straftaten ermöglicht hat.
Eine entsprechende Vorgabe enthält Artikel 12 Abs. 2 des
Europarat-Übereinkommens im Hinblick auf die dort um-
schriebenen Delikte. Die Tatbestände der §§ 202a, 202b,
202c, 303a und 303b StGB, auch in Verbindung mit den
§§ 26, 27 StGB, mit denen die Vorgaben der Artikel 2 bis 5
des EU-Rahmenbeschlusses und der Artikel 2 bis 8 und 11
Abs. 1 des Europarat-Übereinkommens umgesetzt werden,
sind Allgemeindelikte, die von jedermann verwirklicht
werden können. Die in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorge-
sehene Streichung der Wörter „als solchen“ soll daher klar-
stellen, dass § 130 OWiG nicht nur Sonderdelikte erfasst,
sondern – ebenso wie § 30 OWiG – grundsätzlich auch All-
gemeindelikte erfassen kann (so schon die h. M. zum bishe-
rigen Recht, vgl. u. a. Göhler/König, OWiG, 14. Aufl., § 130
Rn. 18 m. N.; a. A. Rogall in Karlsruher Kommentar, OWiG,
3. Aufl., § 130 Rn. 87 ff., ebenfalls m. N.). Daher können
auch die vorstehend genannten Straftatbestände des Ausspä-
hens von Daten, des Abfangens von Daten, des Vorbereitens
des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Datenverän-
derung und der Computersabotage taugliche Bezugstaten
nach § 130 OWiG sein und damit über diese Vorschrift eine
Verantwortlichkeit der juristischen Person nach § 30 OWiG
begründen.
Trotz dieser Streichung bleibt es aber bei dem – auch bei
§ 30 OWiG geltenden – Erfordernis, dass die Pflichtverlet-
zung im Zusammenhang mit der Betriebs- oder Unterneh-
mensführung erfolgt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.696 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3656, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.480–57.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 0d909c71b8bebfe3….

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