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Artikel 1 · BT-Drs. 16/2858 · S. 21
Zu Artikel 1 (WPO)
Zu Artikel 1 (WPO) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen in der Inhaltsübersicht der Wirtschafts- prüferordnung ergeben sich durch Neufassungen, Änderun- gen und Neueinfügungen verschiedener Norm- und Gliede- rungsüberschriften. Drucksache 16/2858 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 3 Abs. 1 Satz 1) Mit der Neufassung des Satzes 1 ist künftig gefordert, dass eine zustellungsfähige Anschrift im Inland angegeben wird, wenn der Berufsangehörige eine Niederlassung in einem Drittstaat, also nicht in der EU bzw. im EWR-Raum oder in der Schweiz begründet. Die Aufrechterhaltung einer zustel- lungsfähigen Anschrift im Inland bei einer ausschließlichen Tätigkeit im EU- bzw. EWR-Ausland würde, auch wenn noch keine einheitlichen Zustellverfahren bestehen (die im Übrigen trotz im Einzelnen bestehender Abkommen sehr zeitraubend sind), gegen die Niederlassungsfreiheit ver- stoßen und wird daher nicht gefordert. Die nun in Satz 1 vor- gesehene einschränkende Maßnahme für das Nicht-EU/ EWR-Ausland ist aber erforderlich, da derzeit häufig die Zu- sendung von Schriftstücken, jedenfalls aber die amtliche Zu- stellung von Schriftstücken durch Rechtsakt, große Schwie- rigkeiten und erheblichen Aufwand bereitet, vgl. etwa § 183 der Zivilprozessordnung (ZPO); auch ein beweisfähiger Fristbeginn bzw. -ablauf kann derzeit nicht hinreichend si- chergestellt werden. Eine öffentliche Zustellung, die im Ein- zelfall natürlich möglich bleibt, bietet hier keine ausreichen- de Lösung des Grundproblems. Da der Maßnahme zudem durch sehr geringe Mittel seitens des Berufsangehörigen Folge geleistet werden kann, z. B. durch einen empfangsbe- vollmächtigten Familienangehörigen oder Berufskollegen, ist der Eingriff auch verhältnismäßig. Zu Nummer 3 (§ 4 Abs. 1 Satz 1) Mit der N
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 136.848 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2858, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.286–224.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 140eb08d2085d098….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP