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Artikel 7 · BT-Drs. 16/54 · S. 40

Zu Artikel 7 (Änderung der Magnetschwebebahn-

Zu Artikel 7 (Änderung der Magnetschwebebahn-
Bau- und Betriebsordnung)
Diese Neuregelung gleicht die Magnetschwebebahn-Bau-
und Betriebsordnung (MbBO) an die Regelungen im Eisen-
bahnwesen an. Die MbBO enthält derzeit eine sehr restrik-
tive Ausnahmeregelung (§ 5), die deutlich hinter den Rege-
lungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zurück
bleibt. So sind für bestimmte Bereiche (z. B. § 14 Licht-
raum) bisher keine Ausnahmen von den Vorschriften der
MbBO – auch nicht beim Nachweis mindestens gleicher Si-
cherheit – zugelassen, es sei denn zu Versuchs- und Probe-
zwecken. Mit der Neuregelung wird eine wesentliche Flexi-
bilisierung der Anwendung der MbBO ermöglicht. Der
Vorschlag wirkt erkennbar verfahrensbeschleunigend für
Magnetschwebebahnprojekte und greift entsprechende Ini-
tiativen des Eisenbahn-Bundesamtes auf. Er hat – wegen
desgefordertenNachweisesmindestensgleicherSicherheit –
keinen Einfluss auf die Anforderungen an die Sicherheit
einer Betriebsanlage der Magnetschwebebahnen.

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Herkunft

BT-Drs. 16/54, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 193.164–194.173 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 3be904fb5149c164….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP