Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/54 · S. 40
Zu Artikel 7 (Änderung der Magnetschwebebahn-
Zu Artikel 7 (Änderung der Magnetschwebebahn- Bau- und Betriebsordnung) Diese Neuregelung gleicht die Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung (MbBO) an die Regelungen im Eisen- bahnwesen an. Die MbBO enthält derzeit eine sehr restrik- tive Ausnahmeregelung (§ 5), die deutlich hinter den Rege- lungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zurück bleibt. So sind für bestimmte Bereiche (z. B. § 14 Licht- raum) bisher keine Ausnahmen von den Vorschriften der MbBO – auch nicht beim Nachweis mindestens gleicher Si- cherheit – zugelassen, es sei denn zu Versuchs- und Probe- zwecken. Mit der Neuregelung wird eine wesentliche Flexi- bilisierung der Anwendung der MbBO ermöglicht. Der Vorschlag wirkt erkennbar verfahrensbeschleunigend für Magnetschwebebahnprojekte und greift entsprechende Ini- tiativen des Eisenbahn-Bundesamtes auf. Er hat – wegen desgefordertenNachweisesmindestensgleicherSicherheit – keinen Einfluss auf die Anforderungen an die Sicherheit einer Betriebsanlage der Magnetschwebebahnen.
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Herkunft
BT-Drs. 16/54, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 193.164–194.173 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 3be904fb5149c164….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP