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Artikel 1 · BT-Drs. 16/3291 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (§ 1600 BGB) Zu Buchstabe a (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB-E) 1. Anfechtungsberechtigte Behörde Der Katalog der Anfechtungsberechtigten in § 1600 Abs. 1 BGB wird um die anfechtungsberechtigte Behörde erwei- tert. Die zuständige Behörde ist entsprechend dem verfas- sungsrechtlichen Regelfall von den Ländern zu bestimmen (vgl. Artikel 84 Abs. 1 erster Halbsatz GG, den die Födera- lismusreform nicht verändert hat). Entsprechend § 1316 Nr. 1 Satz 2 BGB (Antragsberechtigung zur Aufhebung der Ehe) soll dies durch Rechtsverordnung der Landesregierun- gen erfolgen. Die meisten einschlägigen Stellungnahmen der beteiligten Länder, Fachkreise und Verbände haben dies begrüßt. Dem Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 17. November 2005 liegen zu den Anforde- rungen an diese Behörde bei der Ausübung des Anfech- tungsrechts gemäß der Antragsbegründung folgende Er- wägungen zugrunde: „Bei der Ausübung des Anfechtungsrechts durch den Träger öffentlicher Gewalt müssten objektive Kriterien zur Be- gründung der Schlüssigkeit vorgetragen werden, etwa die fehlende soziale Beziehung zwischen Vater und Kind oder die fehlende Bereitschaft des anerkennenden Vaters, für das Kind zu sorgen. Damit wäre zugleich sichergestellt, dass Väter, die Kinder ausländischer Mütter anerkennen, nicht generell der missbräuchlichen Anerkennung verdächtigt werden.“ Diesen Erwägungen entsprechen auch die Stellungnahmen der beteiligten Länder, Fachkreise und Verbände, wobei die Landesjustizverwaltungen auch die Stellungnahmen der Innenverwaltung sowie aus dem Geschäftsbereich für Arbeit, Soziales, Familien und Frauen eingeholt haben. Eine beachtliche Zahl von Stellungnahmen – darunter auch die der Innenministerien mehrerer Lände
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.919 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3291, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.703–59.622 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert aac6965fae77930a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP