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Artikel 8 · BT-Drs. 16/3100 · S. 184

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozial-

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht
an die neuen Regelungen angepasst wird.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur neuen Organisa-
tionsstruktur der Verbände der Kranken- und Pflegekassen.
Zu Nummer 3 (§ 10)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur neuen Organisa-
tionsstruktur der Verbände der Kranken- und Pflegekassen.
Zu Nummer 4 (§ 15)
Die Regelung stellt zum einen sicher, dass krankheitsspezi-
fische Pflegemaßnahmen bei der Begutachtung Berücksich-
tigung finden können. Nach der Rechtsprechung des Bun-
dessozialgerichts (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2001 – B 3
KR 2/01 R) zählen krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
dann zum Grundpflegebedarf nach § 14 Abs. 4, wenn es sich
um eine Maßnahme handelt, die untrennbarer Bestandteil
einer Verrichtung aus dem Katalog des § 14 Abs. 4 ist, oder
wenn sie mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig
in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusam-
menhang durchzuführen ist. Zum anderen wird sicherge-
stellt, dass dies auch dann gilt, wenn der Hilfebedarf zu Leis-
tungen nach dem Fünften Buch führt. Hierbei geht es
insbesondere um:
– das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab
Klasse 2,
– eine oro/tracheale Sekretabsaugung,
– das Einreiben mit Dermatika,
– die Verabreichung eines Klistiers, eines Einlaufs,
– die Einmalkatheterisierung,
– das Wechseln einer Sprechkanüle gegen eine Dauer-
kanüle bei einem Tracheostomapatienten zur Ermög-
lichung des Schluckens,
– Maßnahmen zur Sekretelimination bei Mukoviszidose
oder Erkrankungen mit vergleichbarem Hilfebedarf.
Eine Berücksichtigung der verrichtungsbezogenen krank-
heitsspezifischen Pflegemaßnahmen beim Grundpflege-
bedarf nach den §§ 1

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.235 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.002.019–1.029.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP