Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/3100 · S. 184
Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozial-
Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht an die neuen Regelungen angepasst wird. Zu Nummer 2 (§ 8) Es handelt sich um Folgeänderungen zur neuen Organisa- tionsstruktur der Verbände der Kranken- und Pflegekassen. Zu Nummer 3 (§ 10) Es handelt sich um Folgeänderungen zur neuen Organisa- tionsstruktur der Verbände der Kranken- und Pflegekassen. Zu Nummer 4 (§ 15) Die Regelung stellt zum einen sicher, dass krankheitsspezi- fische Pflegemaßnahmen bei der Begutachtung Berücksich- tigung finden können. Nach der Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2001 – B 3 KR 2/01 R) zählen krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen dann zum Grundpflegebedarf nach § 14 Abs. 4, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung aus dem Katalog des § 14 Abs. 4 ist, oder wenn sie mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusam- menhang durchzuführen ist. Zum anderen wird sicherge- stellt, dass dies auch dann gilt, wenn der Hilfebedarf zu Leis- tungen nach dem Fünften Buch führt. Hierbei geht es insbesondere um: – das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse 2, – eine oro/tracheale Sekretabsaugung, – das Einreiben mit Dermatika, – die Verabreichung eines Klistiers, eines Einlaufs, – die Einmalkatheterisierung, – das Wechseln einer Sprechkanüle gegen eine Dauer- kanüle bei einem Tracheostomapatienten zur Ermög- lichung des Schluckens, – Maßnahmen zur Sekretelimination bei Mukoviszidose oder Erkrankungen mit vergleichbarem Hilfebedarf. Eine Berücksichtigung der verrichtungsbezogenen krank- heitsspezifischen Pflegemaßnahmen beim Grundpflege- bedarf nach den §§ 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.235 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.002.019–1.029.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP