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Artikel 19 · BT-Drs. 16/3100 · S. 194

Zu Artikel 19 (Änderung des Krankenhausentgelt-

Zu Artikel 19 (Änderung des Krankenhausentgelt-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 4)
Um die Krankenhäuser an den finanziellen Stabilisierungs-
maßnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung zu be-
teiligen, sollen sie einen Sanierungsbeitrag in Höhe von
insgesamt einem Prozent der Ausgaben für stationäre Kran-
kenhausleistungen erbringen. Davon werden rd. 0,2 Prozent-
punkte durch die Absenkung der Mindererlösausgleichsquo-
te in § 4 Abs. 9 Satz 2 von bisher 40 auf 20 Prozent erbracht;
die Regelung nimmt die entsprechende Änderung vor. Kran-
kenhäuser, die weniger Leistungen erbringen als mit dem
Budget vereinbart, erhalten somit für die Finanzierung der
Vorhaltekosten einen Anteil von 20 Prozent der nicht erziel-
ten Erlöse. Weitere 0,1 Prozentpunkte des Sanierungsbei-
trags werden durch die Streichung der Rückzahlungspflicht
der Krankenkassen für nicht verwendete Mittel der An-
schubfinanzierung für die integrierte Versorgung erbracht
(§ 140d Abs. 1 Satz 9 – neu – SGB V). Der verbleibende
Einsparbeitrag wird durch einen Abzug von der Rechnung
des Krankenhauses in Höhe von 0,7 Prozent, der nur bei ge-
setzlich versicherten Patienten vorzunehmen ist, erzielt (vgl.
Nummer 2).
Zu Nummer 2 (§ 8 Abs. 9 – neu –)
DerSanierungsbeitragderKrankenhäuserwirdzum1. Januar
2007 in Höhe von 0,7 Prozentpunkte durch eine Kürzung der
Krankenhausrechnungen für voll- und teilstationäre Leis-
tungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten erbracht
(vgl. die Begründung zu Nummer 1). Die Kürzung der Kran-
kenhausrechungen wird bis zum Inkrafttreten des ordnungs-
politischenRahmenszumDRG-System,derfürdenZeitraum
ab dem Jahr 2009 neu zu regeln ist, begrenzt. Haben Kran-
kenkassen Rechnungen ohne Abschlag bezahlt, verpflichtet
Satz 2 den Krankenhausträger, jeweils einen Betrag in Höhe
von 0,7 Pro

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.155 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.053.708–1.061.863 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….

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