Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 16/3100 · S. 190
Zu Artikel 15 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
Zu Artikel 15 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Land- wirte – KVLG 1989) Die Maßnahmen dieses Gesetzes für die gesetzliche Kran- kenversicherung werden grundsätzlich wirkungsgleich auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung übertragen. Allerdings verbleibt es bei der Finanzierung der landwirt- schaftlichen Krankenversicherung bei den gegenwärtigen Strukturen. In der landwirtschaftlichen Krankenversiche- rung bestehen besondere Finanzierungsbedingungen. Die Beiträge der Mitglieder werden nicht in Form eines Beitrags- satzes auf das Einkommen erhoben. Das Defizit der versi- cherten Rentner und Altenteiler wird wegen der Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft in erheblichem Um- fang aus Bundesmitteln finanziert. Daran wird unverändert festgehalten. Zu Nummer 1 (§ 1) Folgeänderung zu den Änderungen in Artikel 1 Nr. 10 ff. (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt). Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Die Versicherungspflicht von Leistungsempfängern nach dem SGB II oder dem SGB III in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ergibt sich bisher nur aus § 19 Abs. 2, also einer Vorschrift zur Organisation der landwirtschaftli- chen Krankenkassen. Im Zuge der Einbeziehung von Perso- nen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall auch in die landwirtschaftliche Krankenversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 neu) wird eine systemkonforme Regelung zur Ver- sicherungspflicht geschaffen. Dadurch wird auch bewirkt, dass eine Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 (neu) neben einem anderen Versicherungspflichttatbestand – z. B. als Landwirt nach Nummer 1 – entstehen kann; dies ent- spricht den geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht im SGB V. Hinsichtlich der Personen in § 2 Abs. 1 Nr. 7 handelt es sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nr
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BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.033.587–1.045.660 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP