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Artikel 4 · BT-Drs. 15/5567 · S. 12
Zu Artikel 4 (Anpassung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 4 (Anpassung sonstigen Bundesrechts) Zu Absatz 1 (Verordnung über Vorrechte und Immunitä- ten der Organisation für Sicherheit und Zu- sammenarbeit in Europa (OSZE) Artikel 2 Abs. 3 Satz 1) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 2 (Verordnung über die Gewährung von Vor- rechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 2) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 3 (Verordnung über die Gewährung von Vor- rechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und § 4 Satz 1) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 4 (Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 5 (Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 6 (Melderechtsrahmengesetz § 3 Satz 4 Nr. 2) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 7 (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungs- verordnung § 5c) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 8 (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 5 Satz 1, Anlagen 1, 4 und 5) Notwendige redaktionelle Anpassung an die Änderung der Behördenbenennung im FVG. Zu Absatz 9 (Bundesausbildungsförderungsgesetz § 41 Abs. 4 Satz 1,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.370 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/5567, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.300–51.670 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 54c0799005ca6138….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP