Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/5002 · S. 26
Zu Artikel 2 (Erste Verordnung zum Sprengstoff-
Zu Artikel 2 (Erste Verordnung zum Sprengstoff- gesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Die Änderung holt die im Zweiten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (2. Spreng- ÄndG) nicht erfolgte Anpassung des Inhaltsverzeichnisses nach und berücksichtigt zugleich sich aus dem vorliegenden Gesetz ergebende weitere Anpassungen. Zu Nummer 2 bis 4, 6, 7, 9 bis 13 Buchstabe a Nr. 14, 15, 17 und 25 Buchstabe a (§§ 1 bis 3, Überschriften Abschnitt II und III, §§ 6, 7, 9, 10, 13 Abs. 1, 14, 25, 32 und Anlage 1a Abschnitt II) Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1, deren Ursache die Zuordnung der pyrotechnischen Sätze zu den Explosivstoffen ist. Darüber hinaus waren für bestimmte Anzündhütchen und vergleichbare Gegenstände bestehende Freistellungen vom Gesetz hinsichtlich des Inverkehrbrin- gens, der Einfuhr und des grenzüberschreitenden Verbrin- gens aufzuheben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2). Die Anpassung der Mengenschwelle in Nummer 2 Buch- stabe c (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 der 1. SprengV) enthält eine Anglei- chung an die nach Anlage 6a zur 2. SprengV erlaubnisfrei außerhalb eines Lagers aufzubewahrenden Mengen. Einer Bitte der Brauchtumsvereinigungen entsprechend erleichtert die Neuregelung den grenzüberschreitenden Sportverkehr im Bereich der Vorderlader- und Böllerschützen. Weiterge- hende Erleichterungen sind nicht geboten. Die aus dem Bereich der Wirtschaft angeregte Verpflichtung für Wiederholungslehrgänge zum Erhalt der Fachkunde in weiteren Bereichen soll im Rahmen der beabsichtigten um- fassenden Neuregelung des Sprengstoffrechts aufgegriffen werden. Bei § 14 (Kennzeichnung) war zu berücksichtigen, dass neben der Steighöhe die Effekthöhe wesentlicher Anknüp- fungspunkt für die Bemessung von Sicherheitsabständen und daher wesentliche Verbraucherinfo
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.476 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/5002 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/5002, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.123–104.599 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert d2c5938b3a7c2c88….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP