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Artikel 2 · BT-Drs. 15/5002 · S. 26

Zu Artikel 2 (Erste Verordnung zum Sprengstoff-

Zu Artikel 2 (Erste Verordnung zum Sprengstoff-
gesetz)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Die Änderung holt die im Zweiten Gesetz zur Änderung des
Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (2. Spreng-
ÄndG) nicht erfolgte Anpassung des Inhaltsverzeichnisses
nach und berücksichtigt zugleich sich aus dem vorliegenden
Gesetz ergebende weitere Anpassungen.
Zu Nummer 2 bis 4, 6, 7, 9 bis 13 Buchstabe a
Nr. 14, 15, 17 und 25 Buchstabe a
(§§ 1 bis 3, Überschriften Abschnitt II und III,
§§ 6, 7, 9, 10, 13 Abs. 1, 14, 25, 32 und Anlage 1a
Abschnitt II)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1, deren
Ursache die Zuordnung der pyrotechnischen Sätze zu den
Explosivstoffen ist. Darüber hinaus waren für bestimmte
Anzündhütchen und vergleichbare Gegenstände bestehende
Freistellungen vom Gesetz hinsichtlich des Inverkehrbrin-
gens, der Einfuhr und des grenzüberschreitenden Verbrin-
gens aufzuheben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2).
Die Anpassung der Mengenschwelle in Nummer 2 Buch-
stabe c (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 der 1. SprengV) enthält eine Anglei-
chung an die nach Anlage 6a zur 2. SprengV erlaubnisfrei
außerhalb eines Lagers aufzubewahrenden Mengen. Einer
Bitte der Brauchtumsvereinigungen entsprechend erleichtert
die Neuregelung den grenzüberschreitenden Sportverkehr
im Bereich der Vorderlader- und Böllerschützen. Weiterge-
hende Erleichterungen sind nicht geboten.
Die aus dem Bereich der Wirtschaft angeregte Verpflichtung
für Wiederholungslehrgänge zum Erhalt der Fachkunde in
weiteren Bereichen soll im Rahmen der beabsichtigten um-
fassenden Neuregelung des Sprengstoffrechts aufgegriffen
werden.
Bei § 14 (Kennzeichnung) war zu berücksichtigen, dass
neben der Steighöhe die Effekthöhe wesentlicher Anknüp-
fungspunkt für die Bemessung von Sicherheitsabständen
und daher wesentliche Verbraucherinfo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.476 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/5002, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.123–104.599 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert d2c5938b3a7c2c88….

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